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Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro

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merax:
Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich habe einen Höhergruppierungsantrag gestellt, woraufhin meine Stelle von einem externen Bewertungsbüro überprüft wurde. Das eindeutige Ergebnis dieser Überprüfung: Ich müsste höher eingruppiert werden. Meinem Chef gefällt diese neue Gruppierung allerdings nicht, weshalb nun ein 2. Bewertungsbüro beauftragt werden soll. Ist dieses Vorgehen so überhaupt erlaubt? Ich mache mir Sorgen, dass nun Einfluss genommen wird, um das "erwünschte" Ergebnis zu erzielen.

Kennt sich hier jemand aus? Oder hat Tipps für mich?

Lars73:
Der Arbeitgeber ist an dem Ergebnis des Bewertungsbüros nicht gebunden. Er kann auch eine andere Position entwickeln. Ob er sich dafür eines weiteren externen bedient oder dies selber macht ist ihm überlassen.

genauso bist du weder an die Bewertung des Büros noch deines Arbeitgebers gebunden. Du kannst dir auch selber eine Meinung bilden und diese ggf. vor Gericht durchsetzen.

Dir liegt die Bewertung vor? Schriftlich hast du die Bezahlung nach der Entgeltgruppe schon eingefordert?

Besteht Arbeitsrechtsschutz? Dann wäre eine Klage in Betracht zu ziehen. Sonst muss man halt einschätzen wie man die Chance der Klage einschätzt. Die Einschätzung des externen Bewertungsbüros kann ja falsch sein.

merax:
Danke für die schnelle Antwort!

Aktuell gehe ich aufgrund der Struktur im Betrieb nicht davon aus, dass die Stelle verändert werden soll, um eine niedrigere Gruppierung zu rechtfertigen. Es könnte andererseits vielleicht wirklich der nächste Schritt von Seiten des Arbeitgebers sein, sollte das zweite Büro ähnlich urteilen, wie das erste. Hier ist es allerdings auch so, dass ich den Antrag vor ca. 1 1/2 Jahren (!) gestellt habe, und es auch um bereits geleistete Arbeit und Verantwortung geht. 

Die Bewertung liegt mir aktuell nicht vor. Es gab nur ein Gespräch, bei dem mir das Ergebnis mitgeteilt wurde und dass man es für nicht passend hält und dass man ein weiteres Büro beauftragen wolle.

Den juristischen Weg würde ich nach Möglichkeit vermeiden wollen, auch wenn ich prinzipiell überzeugt bin, dass die Einschätzung des Bewertungsbüros richtig ist.

Welche Bedeutung hat das schriftliche Einfordern der Bezahlung nach der Entgeltgruppe aus der Überprüfung?

Spid:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten, sofern sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden.

merax:
Das mit den Ansprüchen verstehe ich nicht. Welche Ansprüche verfallen?

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