Danke für die schnelle Antwort!
Aktuell gehe ich aufgrund der Struktur im Betrieb nicht davon aus, dass die Stelle verändert werden soll, um eine niedrigere Gruppierung zu rechtfertigen. Es könnte andererseits vielleicht wirklich der nächste Schritt von Seiten des Arbeitgebers sein, sollte das zweite Büro ähnlich urteilen, wie das erste. Hier ist es allerdings auch so, dass ich den Antrag vor ca. 1 1/2 Jahren (!) gestellt habe, und es auch um bereits geleistete Arbeit und Verantwortung geht.
Die Bewertung liegt mir aktuell nicht vor. Es gab nur ein Gespräch, bei dem mir das Ergebnis mitgeteilt wurde und dass man es für nicht passend hält und dass man ein weiteres Büro beauftragen wolle.
Den juristischen Weg würde ich nach Möglichkeit vermeiden wollen, auch wenn ich prinzipiell überzeugt bin, dass die Einschätzung des Bewertungsbüros richtig ist.
Welche Bedeutung hat das schriftliche Einfordern der Bezahlung nach der Entgeltgruppe aus der Überprüfung?