Autor Thema: Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro  (Read 4317 times)

merax

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Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« am: 26.04.2021 13:44 »
Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich habe einen Höhergruppierungsantrag gestellt, woraufhin meine Stelle von einem externen Bewertungsbüro überprüft wurde. Das eindeutige Ergebnis dieser Überprüfung: Ich müsste höher eingruppiert werden. Meinem Chef gefällt diese neue Gruppierung allerdings nicht, weshalb nun ein 2. Bewertungsbüro beauftragt werden soll. Ist dieses Vorgehen so überhaupt erlaubt? Ich mache mir Sorgen, dass nun Einfluss genommen wird, um das "erwünschte" Ergebnis zu erzielen.

Kennt sich hier jemand aus? Oder hat Tipps für mich?

Lars73

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #1 am: 26.04.2021 13:59 »
Der Arbeitgeber ist an dem Ergebnis des Bewertungsbüros nicht gebunden. Er kann auch eine andere Position entwickeln. Ob er sich dafür eines weiteren externen bedient oder dies selber macht ist ihm überlassen.

genauso bist du weder an die Bewertung des Büros noch deines Arbeitgebers gebunden. Du kannst dir auch selber eine Meinung bilden und diese ggf. vor Gericht durchsetzen.

Dir liegt die Bewertung vor? Schriftlich hast du die Bezahlung nach der Entgeltgruppe schon eingefordert?

Besteht Arbeitsrechtsschutz? Dann wäre eine Klage in Betracht zu ziehen. Sonst muss man halt einschätzen wie man die Chance der Klage einschätzt. Die Einschätzung des externen Bewertungsbüros kann ja falsch sein.

merax

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #2 am: 26.04.2021 14:26 »
Danke für die schnelle Antwort!

Aktuell gehe ich aufgrund der Struktur im Betrieb nicht davon aus, dass die Stelle verändert werden soll, um eine niedrigere Gruppierung zu rechtfertigen. Es könnte andererseits vielleicht wirklich der nächste Schritt von Seiten des Arbeitgebers sein, sollte das zweite Büro ähnlich urteilen, wie das erste. Hier ist es allerdings auch so, dass ich den Antrag vor ca. 1 1/2 Jahren (!) gestellt habe, und es auch um bereits geleistete Arbeit und Verantwortung geht. 

Die Bewertung liegt mir aktuell nicht vor. Es gab nur ein Gespräch, bei dem mir das Ergebnis mitgeteilt wurde und dass man es für nicht passend hält und dass man ein weiteres Büro beauftragen wolle.

Den juristischen Weg würde ich nach Möglichkeit vermeiden wollen, auch wenn ich prinzipiell überzeugt bin, dass die Einschätzung des Bewertungsbüros richtig ist.

Welche Bedeutung hat das schriftliche Einfordern der Bezahlung nach der Entgeltgruppe aus der Überprüfung?

Spid

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #3 am: 26.04.2021 14:28 »
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten, sofern sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden.

merax

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #4 am: 26.04.2021 17:03 »
Das mit den Ansprüchen verstehe ich nicht. Welche Ansprüche verfallen?

Spid

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #5 am: 26.04.2021 17:05 »
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht schriftlich geltend gemacht wurden - bspw. ein höheres Entgelt.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #6 am: 26.04.2021 17:07 »
Das mit den Ansprüchen verstehe ich nicht. Welche Ansprüche verfallen?
Die monetären.
Wenn du nicht konkret Dein dir zustehenden Geld einforderst, dann bekommst du nur das, was dir die letzten 6 Monate vorenthalten wurde.
Ein "Höhergruppierungsantrag" ist keine Forderung, die §37 berührt.

merax

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #7 am: 26.04.2021 17:33 »
Tut mir leid, wenn ich es immer noch nicht verstehe. Bei uns ist es so üblich, dass es ab Antragszeitpunkt eine Rückzahlung gibt, sofern man höhergruppiert wird. Ich habe mehrfach schriftlich auf das Datum meines Antrages hingewiesen und dass ich davon ausgehe, dass die Rückzahlung ab dort gilt. Genügt das?

Lars73

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #8 am: 26.04.2021 17:46 »
Was soll eine Rückzahlung sein? Wurde angegeben um welche Entgeltgruppe etc. es geht?

Ob man sich darauf verlassen will, dass im Streitfall noch die übliche Praxis greift oder die tarifliche Regelung Anwendung findet muss man halt selber sehen. Bei uns werden solche "Anträge" auch als Unterbrechung der tariflichen Ausschlussfrist bewertet. Aber trotzdem würde ich immer meinen Anspruch schriftlich geltend machen.

merax

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #9 am: 26.04.2021 18:55 »
Ja, genau, es wurde mir mitgeteilt, um welche Entgeltgruppe es geht.

Den Tipp, lieber alles zu verschriftlichen, um auf "Nummer Sicher" zu gehen, der üblichen Praxis zum Trotz, nehme ich sehr gerne mit auf. :-)

Lars73

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #10 am: 26.04.2021 18:56 »
Du müsstest mitteilen welche Entgeltgruppe aus deiner sich die zutreffende ist und die entsprechende Bezahlung fordern.

Spid

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #11 am: 26.04.2021 19:21 »
Es geht nicht um „Nummer sicher“, es geht darum, daß die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten verfallen sind, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden - und zwar endgültig und unwiederbringlich.

merax

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #12 am: 26.04.2021 20:06 »
Was habe ich denn für "Ansprüche", die ich geltend machen kann (Paragraph 37)? Aktuell ist die Situation ja so, dass ich in 2019 einen Höhergruppierungsantrag gestellt habe, zu dem es zwar seit einigen Wochen endlich ein Ergebnis gibt, aber mir wurde nichts schriftlich mitgeteilt. Im Ergebnis des externen Bewertungsinstituts (so die mündliche Aussage) würde ich zwei Gruppen höher gruppiert als heute. Ein Aufstieg um eine Gruppe wurde mir mündlich "zugesichert", aber das ist ja sicher auch nicht verbindlich so.

Offenbar habe ich doch keinen "Anspruch", wenn mein Arbeitgeber einfach ein weiteres Institut beauftragen kann, weil das Ergebnis so noch nicht "gefällt"?

Sorry, dass ich so viel nachfrage, aber das sind echt böhmische Dörfer für mich und ich blicke nicht durch durch den Paragraphendschungel   :-[

Spid

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #13 am: 26.04.2021 20:16 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Eingruppierung wird durch die Rechtsmeinung des AG nicht berührt. Sofern der AG zu Deinem Nachteil über die Eingruppierung irrt, was - je nach Qualität des beauftragten Dienstleisters - mehr oder weniger wahrscheinlich ist, ergab sich bereits vor langer Zeit ein Anspruch auf höheres Entgelt, der größtenteils nunmehr verfallen ist.

Lars73

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #14 am: 26.04.2021 20:18 »
Was dein Arbeitgeber meint ist für den Anspruch völlig egal. (Was du denkst auch.) Wenn die dir übertragenen Aufgaben eine höhere Eingruppierung begründen hast du Anspruch auf diese Bezahlung. Wenn du der Meinung bist die Ausgaben begründen eine höhere Eingruppierung solltest du die Bezahlung nach dieser höheren Entgeltgruppe geltend machen. wenn ihr euch nicht einig werden kann letztlich nur ein Gericht die zutreffende Eingruppierung feststellen.