Hallo,
Du kannst Dich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Solltest Du ausgewählt werden, ersucht Dein neuer Dienstherrn beim alten Dienstherrn um Versetzung. Der alten Dienstherr kann sich zwar ein wenig zieren und das Verfahren in die Länge ziehen, muss aber schlussendlich dem Gesuch stattgeben. Eine Abordnung mit dem Ziel Versetzung kann, muss aber nicht vereinbart werden.
Rein theoretisch käme auch eine Raubernennung in Betracht, wenn Dein neuer Dienstherr Dich auf Biegen und Brechen wollen würde. Eine Raubernennung gehört nicht zum guten Ton und der neue Dienstherr würde auch die komplette Pensionsverpflichtung übernehmen, so dass eine Raubernennung wirklich selten ist.