Autor Thema: [Allg] Richter auf Lebenszeit - Wechsel in anderes Bundesland?  (Read 8030 times)

dmarks

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Liebe Community,
ich bin Richter auf einer Lebzeitstelle und im Moment damit am Liebäugeln, mich aus persönlichen Gründen in ein anderes Bundesland umzuorientieren. Hat von Euch damit schon einmal jemand Erfahrungen gemacht und kann mir ggfs. mitteilen, wie das angegangen werden kann bzw. was ich bedenken / beachten muss ?

Konkret würde mich zum Beispiel interessieren:

1) Wie ich am besten vorgehen soll in Sachen "Bewerbung" / Versetzungsantrag - ist das dann im Prinzip ein komplett neues Bewerbungsverfahren wie bei Berufseinsteigern oder bewirbt man sich auf eine konkrete Stelle und beantragt dann (beim neuen / alten) Dienstherren die Versetzung ? Braucht man ggfs. eine "Tauschstelle" ?
2) Falls beide Dienstherren mitmachen: Kommt man dann beim neuen Land direkt auf eine Lebzeitstelle oder geschieht die Versetzung zunächst kraft Auftrags / auf Abordnung etc. ?

vielen Dank schonmal für eure Hilfe  :)
« Last Edit: 29.04.2021 03:18 von Admin2 »

clarion

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Antw:Richter auf Lebenszeit - Wechsel in anderes Bundesland?
« Antwort #1 am: 26.04.2021 19:19 »
Hallo,

Du kannst Dich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Solltest Du ausgewählt werden, ersucht Dein neuer Dienstherrn beim alten Dienstherrn um Versetzung. Der alten Dienstherr kann sich zwar ein wenig zieren und das Verfahren in die Länge ziehen, muss aber schlussendlich dem Gesuch stattgeben. Eine Abordnung mit dem Ziel Versetzung kann, muss aber nicht vereinbart werden.

Rein theoretisch käme auch eine Raubernennung in Betracht, wenn Dein neuer Dienstherr Dich auf Biegen und Brechen wollen würde. Eine Raubernennung gehört nicht zum guten Ton und der neue Dienstherr würde auch die komplette Pensionsverpflichtung übernehmen, so dass eine Raubernennung wirklich selten ist.


dmarks

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Danke Dir !
Das ist die Antwort, die ich zwar nicht erwartet, aber erhofft habe  ;) Das würde die Sache ja dann doch einfacher machen, als mit einem kompletten Neuberwebungsverfahren etc. Dann werde ich mich mal damit versuchen.

lG

NRW83

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Üblich ist, dass man die Lage mit dem P1 am abgebenden und am gewünschten Gericht mal bespricht. Wenn man noch nicht sonderlich alt ist und schlüssig auf seine Gründe (z.B. familiäre Situation) verweist, erfolgt oft eine Abordnung mit dem Ziel der späteren Verplanung. Man kann sich auch blind auf ausgeschriebene Stellen bewerben, meist fährt man mit Offenheit aber wesentlich besser und bekommt ggf. noch ein paar Tipps von Leuten, die sich mit der Thematik schon mehrfach beschäftigt haben.