Autor Thema: Zwei Teilzeitverträge mit unterschiedlicher Entgeldstufe  (Read 7081 times)

Besserwisser123

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Hallo,

leider habe ich zu diesem Thema hier im Forum noch nichts gefunden.

Ist es grundsätzlich möglich zwei Teilzeitstellen (jeweils mit 50%) aber mit unterschiedlichen Entgeldstufen (E6 und E10) beim selben Arbeitegeber (in unterschiedlichen Abteilungen) zu besetzen? Ein paar Kollegen von einer Kontaktperson aus dem Amt haben gesagt, das ginge nicht weil beide Teilzeitstellen die selbe Stufe haben müssten. Die Kollegen sind auch weder im Personalmanagement noch Juristen, kommen also aus einem anderen Bereich und haben nur nach ihrer Meinung geantwortet.
Nach meiner Recherche und Info ist das aber Quatsch.

Kann das einer bestätigen? Ist eine solche Kombination möglich?

Danke schon mal vorab!

Spid

  • Gast
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, ist die gesamte auszuübende Tätigkeit für die Eingruppierung ausschlaggebend. Sind es zwei Arbeitsverhältnisse (§2 Abs. 2 TVÖD beachten), ist man ensprechend in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen unerschiedlich eingruppiert. Beides stellt kein rechtliches Problem dar.

Lars73

  • Gast
Es geht um einen Beschäftigten mit zwei Verträgen? Das geht dann, wenn es verschiedene Arbeitgeber sind oder kein unmittelbarer Sachzusammenhang besteht.
§ 2 (2) TVöD
"Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis."

Besserwisser123

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Es geht um einen Beschäftigten mit zwei Verträgen? Das geht dann, wenn es verschiedene Arbeitgeber sind oder kein unmittelbarer Sachzusammenhang besteht.
§ 2 (2) TVöD
"Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis."

Genau, es geht um eine Beschäftigung mit zwei Verträgen bei dem selben Arbeitgeber.

Vertrag 1, 50%, E6, Abteilung 1
Vertrag 2, 50%, E10, Abteilung 2

Beide Stellen stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang.

Lars73

  • Gast
Das bedeutet auch Zeiterfassung etc. müssen dann getrennt laufen.

Besserwisser123

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Gehen wir mal davon aus, das ist der Fall (weil ich nicht weiß ob da z.B. gestempelt wird).

Aber sonst geht es hauptsächlich darum, ob diese zwei unterschiedlichen Entgeldstufen ein Probelm darstellen oder ob das egal ist, weil ja beide Stellen unabhängig voneinander bestehen.

Lars73

  • Gast
Die Alternative ist halt ein Vertrag mit einer Gesamtbewertung der sich daraus ergebenen Eingruppierung die dann voraussichtlich im Bereich E6-E10 liegt.

Isie

  • Gast
Wenn beide Arbeitsverhältnisse nebeneinander bestehen, bist du auf der Basis der jeweils auszuübenden Tätigkeit getrennt eingruppiert. Wenn sich dadurch verschiedene Entgeltgruppen ergeben, bist du in zwei Entgeltgruppen eingruppiert. Auch die Stufen können unterschiedlich sein.