Autor Thema: Krankengeldzuschuss  (Read 2699 times)

WaterLou

  • Gast
Krankengeldzuschuss
« am: 26.04.2021 15:59 »
Hallo,
ich habe bisher nur mitgelesen und habe jetzt drei  Fragen:

Ich war seit Juni letzten Jahres bis Februar diesen Jahres arbeitsunfähig und habe nach 6 Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld bezogen. Damit sind meine 39 Wochen fast ausgeschöpft, in denen ich Krankengeldzuschuss bekommen habe. Sollte ich in diesem Jahr nochmal arbeitsunfähig werden, und die 39 Wochen komplett ausgeschöpft sein, wird mir die Jahressonderzahlung anteilig für die Monate in denen ich keinen Krankengeldzuschuss mehr bekomme, gekürzt, habe ich das richtig herausgelesen hier im Forum?

Beginnen die 39 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit? Oder ab Beginn des Krankengeldbezuges?

Meine Blockfrist bezüglich des Krankengeldes aufgrund der gleichen Krankheit läuft bis Juni 2023.
Gibt es die (in meinem Fall) 39 Wochen Krankengeldzuschuss nur einmalig, oder gibt es z.B.  in einer neuen Blockfrist auch wieder erneut 39 Wochen Krankengeldzuschuss?

Vielen Dank im Voraus.

Isie

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #1 am: 26.04.2021 17:50 »
Die 12 Zwölftel der Jahressonderzahlung vermindern sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder tarifliche Entgeltersatzleistungen besteht. Also wird die JSZ gekürzt, aber nur um volle Monate.
Die 39 Wochen sind nicht die Bezugsdauer für den Krankengeldzuschuss, sondern sind die Höchstgesamtanspruchsdauer für Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss und zählen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Den Begriff Blockfrist kenne ich nicht.

WaterLou

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #2 am: 27.04.2021 07:58 »
Vielen Dank für die Antworten.
Bei der Blockfrist handelt es sich um einen Zeitraum, der am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnt und 3 Jahre umfasst. Innerhalb der Blockfrist besteht ein maximaler Krankengeldanspruch von achtundsiebzig Wochen. Anschliessend beginnt eine neue Blockfrist, mit einem erneuten Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Die Voraussetzung, dass ein erneuter Krankengeldanspruch von 78 Wochen in der neuen Blockfrist beginnt ist, dass innerhalb der ersten Blockfrist mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.
Deshalb meine Frage, ob in einer neuen Blockfrist (bei derselben Krankheit) wieder Krankengeldzuschuss gezahlt wird.
Bzw. wie ist es bei einer neuen Krankheit (während der ersten oder zweiten Blockfrist)? Gibt es in diesem Fall erneut Krankengeldzuschuss?
Danke für Antworten.

Isie

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #3 am: 27.04.2021 13:24 »
Die Voraussetzungen für den KGZ sind tariflich geregelt. Fristen für Krankengeld spielen nur insoweit eine Rolle, dass du für Zeiträume, in denen kein Krankengeldanspruch besteht, keinen KGZ-Anspruch hast.

WaterLou

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #4 am: 27.04.2021 13:48 »
Ja das verstehe ich. Mir geht´s nur darum, ob der Krankengeldzuschuss z.B. bei Erkrankung an ein und derselben Krankheit über mehrere Jahre (leider habe ich eine immer wiederkehrende Krankheit und muss damit rechnen, dass ich immer wieder längere Zeit arbeitsunfähig sein werde) nur einmalig für maximal 39 Wochen bezahlt wird, oder ob nach einer gewissen Zeit wieder erneut KGZ bezahlt wird, so wie auch nach einer gewissen Zeit wieder Krankengeld bezahlt wird (siehe Blockfrist).

Isie

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #5 am: 27.04.2021 14:45 »
Leider kann ich dir bei dieser Frage nicht helfen. Ich verstehe die Tarifvorschrift so, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit kein neuer Anspruch auf Krankengeldzuschuss entsteht. Leider habe ich keinen Kommentar zur Hand und kann deshalb nicht sagen, ob das tatsächlich so ist.

WaterLou

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #6 am: 27.04.2021 15:30 »
Danke dir trotzdem für deine Hilfe. Zumindest sind jetzt zwei meiner drei Fragen beantwortet  :)
Vielleicht hat meine Krankheit ja doch irgendwann Mitleid mit mir und lässt mich in Ruhe ;D  Und dann mach ich mir auch keine Gedanken mehr über solche Dinge. Die Hoffnung stirbt zuletzt  :)