Hallo,
ich habe bisher nur mitgelesen und habe jetzt drei Fragen:
Ich war seit Juni letzten Jahres bis Februar diesen Jahres arbeitsunfähig und habe nach 6 Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld bezogen. Damit sind meine 39 Wochen fast ausgeschöpft, in denen ich Krankengeldzuschuss bekommen habe. Sollte ich in diesem Jahr nochmal arbeitsunfähig werden, und die 39 Wochen komplett ausgeschöpft sein, wird mir die Jahressonderzahlung anteilig für die Monate in denen ich keinen Krankengeldzuschuss mehr bekomme, gekürzt, habe ich das richtig herausgelesen hier im Forum?
Beginnen die 39 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit? Oder ab Beginn des Krankengeldbezuges?
Meine Blockfrist bezüglich des Krankengeldes aufgrund der gleichen Krankheit läuft bis Juni 2023.
Gibt es die (in meinem Fall) 39 Wochen Krankengeldzuschuss nur einmalig, oder gibt es z.B. in einer neuen Blockfrist auch wieder erneut 39 Wochen Krankengeldzuschuss?
Vielen Dank im Voraus.