Autor Thema: Gewährung Zulage - Stufenlaufzeit  (Read 1679 times)

Hainberg

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Gewährung Zulage - Stufenlaufzeit
« am: 26.04.2021 13:17 »
Thema: Ändert sich die Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage?

Ich bin seit Juli 2019 in einer Kommune tätig.
Meine Eingruppierung bei Einstellung erfolgte in EG7, S3.

Da ich keinen AL1 vorweisen kann, wurde mir nun - statt der Höhergruppierung - eine Zulage in EG8 gewährt.
Mein Tätigkeitsbereich ist seit Einstellung unverändert.

Meine Frage: ändert sich durch die Gewährung der Zulage (ab 04/2021) die Stufenlaufzeit?
Normal komme ich 07/2022 in Stufe 4.
Setzt sich die Stufenlaufzeit jetzt ab 04/2021 auf null - und läuft wieder 3 Jahre?
Wird die Zulage automatisch an meine bisherige Stufenlaufzeit angepasst oder läuft Zulage und Stufe mit unterschiedlichen Zeiten?

Ich hoffe, meine Frage ist verständlich formuliert. :-\
Für fachkundige Hilfe vorab BESTEN DANK  :D

Spid

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Antw:Gewährung Zulage - Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 26.04.2021 13:18 »
Eine Zulage aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungspflicht hat keine Wirkung auf die Stufenlaufzeit.

Hainberg

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Antw:Gewährung Zulage - Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 26.04.2021 13:20 »
Besten Dank für die schnelle Antwort!!