Autor Thema: Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben  (Read 1793 times)

TheJohnny

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Guten Abend,

bei einer Stellenauschreibung ist die Tätigkeit mit 50 % Leitung und 50 %  Assistenzfachkraft angebeben.
Nach dem, was ich im TVöd SuE gelesen haben, träfen auf eine reine Leitungsstelle die Entgeltgruppe S 16 zu und auf eine reine Assitenzfachkraft S 9 oder S12.
Wie wird so etwas normalerweise vergütet, wenn es 50/50 geteilt ist?
Wie wäre es, wenn es 60 (Leitung)/40 (Assistenz) geteilt wäre?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
TJ

Spid

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Antw:Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
« Antwort #1 am: 26.04.2021 21:00 »
Wenn S16 für den Leitungsanteil zutreffend ist und es sich bei den genannten Anteilen um Arbeitsvorgänge handelt, in beiden Fällen S16.

TheJohnny

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Antw:Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
« Antwort #2 am: 26.04.2021 21:14 »
Vielen Dank, das liest sich ja schon einmal vielversprechend.

Aus dem ersten Teil Deines Antwortsatzes schließe ich, dass die höhere Entgeltgruppe ausschlaggebend ist. Ist dies auch im TVöD nachzulesen? Ich habe diesbezüglich nichts gefunden.

Kannst Du mir bitte schreiben, was Du mit damit meinst dass "es sich bei den genannten Anteilen um Arbeitsvorgänge" handeln muss?
Wann wären es Arbeitsvorgänge und wann nicht?


TheJohnny

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Antw:Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
« Antwort #3 am: 26.04.2021 21:26 »
Ich habe mal mit Deinen Stichworten gesucht und doch etwas im TVöD gefunden:
§ 12 Abs. 2 Satz 2: "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen
einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge
anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder
mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen."

Spid

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Antw:Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
« Antwort #4 am: 26.04.2021 21:27 »
Dein ursprünglicher Schluß war unzutreffend. Ich beziehe mich tatsächlich auf §12 TVÖD. In der PE zu §12 Abs. 2 findet sich auch die Definition des Arbeitsvorgangs.

TheJohnny

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Antw:Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
« Antwort #5 am: 26.04.2021 21:36 »
Ja, das stimmt, es müssen mindestens 50 % Arbeitsvorgänge entsprechend der Entgeltgruppe anfallen.

Ich habe die Protokollnotiz auch gefunden: "Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangstätigkeiten wie z.B. Akten anlegen), die bezogen auf den Aufgabenkreis des Angestellten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen."

Wenn aber beide Tätigkeiten jeweils 50 % ausmachen, muss die höhere Entgeltgruppe gewählt werden? Gibt es dazu explizit einen Paragraphen?

Spid

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Antw:Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
« Antwort #6 am: 26.04.2021 21:45 »
Da wird nichts gewählt. TB sind eingruppiert und werden nicht etwa eingruppiert. Der Umstand, daß die höhere Entgeltgruppe zum Tragen kommt, ergibt sich unmittelbar aus §12 Abs. 2 TVÖD.

TheJohnny

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Antw:Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
« Antwort #7 am: 26.04.2021 22:02 »
Vielen Dank!