Autor Thema: Wechsel DO-Angestellter - Beamter  (Read 3554 times)

DoAngestellterBW

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Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« am: 22.04.2021 08:10 »
Hallo zusammen,
ich bin seit über 25 Jahren als DO-Angestellter bei einer Krankenversicherung beschäftigt. Nun möchte ich ein neues Aufgabengebiet und liebäugle damit, mich bei einer Kommune in der Stadtverwaltung zu bewerben. Kann ich dort als Beamter eingestellt werden? Wie kann man die Gehaltsstufe TVöD mit der Gehaltsstufe Axx eines Beamten vergleichen?
Viele Grüße und einen schönen Tag!
Franno

Organisator

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #1 am: 22.04.2021 09:30 »
Wie kann man die Gehaltsstufe TVöD mit der Gehaltsstufe Axx eines Beamten vergleichen?

Gar nicht.

DoAngestellterBW

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #2 am: 22.04.2021 11:41 »
Wie kann man die Gehaltsstufe TVöD mit der Gehaltsstufe Axx eines Beamten vergleichen?

Gar nicht.

Ich meinte mit meiner Frage, welche Stufe beim TVöD in etwa mit welcher Stufe der Beamten- Besoldung vergleichbar ist.

Organisator

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #3 am: 22.04.2021 11:57 »
So habe ich deine Frage auch verstanden. Entgeltgruppen und Besoldungsgruppen bieten trotz der gleichen Benennung in Zahlen keine Vergleichbarkeit.

Tätigkeiten von Angestellten E9b werden im Extremfall auch von Beamten A13g wahrgenommen, umgekehrt werden Tätigkeiten nach E 12 auch von Beamten A 9g wahrgenommen.

Das ist je nach Behörde ganz unterschiedlich. Bei spitzer Dienstpostenbewertung (z.B. in Kommunalbehörden) ist die Bandbreite jedoch nicht ganz so hoch, nach meiner Beobachtung +/- 1.

DoAngestellterBW

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #4 am: 22.04.2021 12:15 »
So habe ich deine Frage auch verstanden. Entgeltgruppen und Besoldungsgruppen bieten trotz der gleichen Benennung in Zahlen keine Vergleichbarkeit.

Tätigkeiten von Angestellten E9b werden im Extremfall auch von Beamten A13g wahrgenommen, umgekehrt werden Tätigkeiten nach E 12 auch von Beamten A 9g wahrgenommen.

Das ist je nach Behörde ganz unterschiedlich. Bei spitzer Dienstpostenbewertung (z.B. in Kommunalbehörden) ist die Bandbreite jedoch nicht ganz so hoch, nach meiner Beobachtung +/- 1.
Ok, vielen Dank für die Erläuterungen 🙂

Remarque

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #5 am: 23.04.2021 12:28 »
Hallo Franno,

ich bin auch DO-Angestellter und habe vor einigen Tagen einen Beitrag zu ähnlichem Thema erstellt. Hier wurden bereits einige Fragen erläutert.

Kurze Fragen vorab:

Du bist DO-Angestellter bei einer Krankenkasse richtig? Formal bist du Arbeitnehmer mit privatrechtlichen Vertrag, für den jedoch Beamtenrichtlinien was Besoldung, Pension etc Anwendung finden. Rein interessehalber, gilt bei dir hierfür Bund Besoldung oder Land? Welche Besoldungsstufe?

Nach meinen Recherchen ist es wohl so, dass du als DO Angestellter dich auch dem Dienst entlassen lassen musst. Nähere regelt dein Vertrag/Dienstordnung. Eine Versetzung/Abordnung wie bei "richtigen" Beamten ist vermutlich nicht möglich.
Sofern ein Dienstherr (hier Stadtverwaltung) bereit ist dich als Beamten neu zu ernennen, da die Stelle laut Ausschreibung grundsätzlich eine Beamtenstelle lt. Stellenplan ist, ist eine Neueinstellung als Beamter vermutlich möglich. Inwiefern dies möglich ist, kann dir nur der neue Dienstherr sagen. Ebenfalls muss hier ggf. geprüft werden, ob du eine Gesundheitsprüfung machen musst, inwiefern du wieder eine Probezeit haben wirst und inwiefern deine Zeiten bei der KK als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden. Dies würde ich alles vorher klären lassen.

Sofern du aktuell nach A 9,10,11 etc. besoldest wirst und hier Beamtenrecht gilt, ist meiner Meinung nach der Wechsel auf eine Stelle nach TvöD nicht wirklich interessant. Hier würdest du ja die Sv-Pflichtig in allen Zweigen werden. Vermutlich würdest du ebenfalls deinen Pensionsanspruch verlieren und für die vergangenen Zeiten in der RV nachversichert werden (hier ist das Brutto von dir zugrunde zu legen, was im Vergleich ja deutlich niedriger ist als bei einem vergleichbar Angestellten). Ebenfalls hättest du auch meines Wissens nachträglich keinen Anspruch auf VBL o.ä.

Zur Vergleichbarkeit Beamtenstellen und Tarifstellen wurde ja bereits etwas gesagt.
Bei Fragen gerne (auch PN sofern das hier funktioniert). Aktuell warte ich das weitere Verfahren bei mir ab, daher muss ich auch abwarten, wie es bei mir klappt und daher sind meine Ausführungen auch nicht 100% sicher. Ggf. gibt es noch jemanden der dies weiter klarstellen kann.

gruss

DoAngestellterBW

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #6 am: 25.04.2021 07:33 »
Vielen Dank für deine Ausführungen. Kannst du mir noch den Titel deines Beitrages schicken, den würde ich mir gerne anschauen. Zu deiner Frage, es liegen Beamten-Gehälter des Landes zu Grunde und ich bin momentan in A12 eingestuft. Herzliche Grüße Franno

Bob Kelso

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #7 am: 25.04.2021 14:45 »
Vielen Dank für deine Ausführungen. Kannst du mir noch den Titel deines Beitrages schicken, den würde ich mir gerne anschauen. Zu deiner Frage, es liegen Beamten-Gehälter des Landes zu Grunde und ich bin momentan in A12 eingestuft. Herzliche Grüße Franno

Als Orientierung können Sie Ihre aktuelle Besoldungsgruppe (inkl. Zuschläge) mit dem Entgelt der TB vergleichen. Ich wage die Prognose, dass Sie mind. E14 als Entgeltgruppe "benötigen" um an die A12 "heranzukommen"! Beachten Sie, dass Sie als TB deutlich höhere private Krankenversicherungsbeiträge  zu entrichten haben, da die Beihilfe entfällt. Vergessen Sie nicht die "bessere" Altersversorgung der Beamten!

Bob Kelso

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #8 am: 25.04.2021 15:17 »
Vielen Dank für deine Ausführungen. Kannst du mir noch den Titel deines Beitrages schicken, den würde ich mir gerne anschauen. Zu deiner Frage, es liegen Beamten-Gehälter des Landes zu Grunde und ich bin momentan in A12 eingestuft. Herzliche Grüße Franno

Als Orientierung können Sie Ihre aktuelle Besoldungsgruppe (inkl. Zuschläge) mit dem Entgelt der TB vergleichen. Ich wage die Prognose, dass Sie mind. E14 als Entgeltgruppe "benötigen" um an die A12 "heranzukommen"! Beachten Sie, dass Sie als TB deutlich höhere private Krankenversicherungsbeiträge  zu entrichten haben, da die Beihilfe entfällt. Vergessen Sie nicht die "bessere" Altersversorgung der Beamten!

Darf ich um Nicht-Beachtung meines Kommentares bitten? Ich hatte einen falschen Bezug hergestellt. Danke!

Casiopeia1981

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #9 am: 26.04.2021 01:08 »
§ 23 LBG BW könnte für dich interessant sein.

BStromberg

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #10 am: 26.04.2021 06:53 »
§ 23 LBG BW könnte für dich interessant sein.

Yep... meist ist das THEORETISCH zwar denkbar, aber aus PRAKTISCHER Erfahrung heraus kann ich berichten, dass die meisten Personaler*Innen (ich hab gegendert  :D) die Optionen überhaupt nicht sauber dekliniert bekommen. Insofern wird man wohl regelmäßig ein AV als TB angeboten bekommen, wenn nicht gerade ein pfiffiger/emsiger Personalreferent (m/w/d) und/oder mind. eine höher vorsitzende Person als "Fürsprecher*In" aktiv wird.

Der öD hat auch 2021 leider immer noch ihre/seine liebe Müh und Not, mit "exotischen" Sonderkonstellationen klar zu kommen... und dabei gibt es m.W.n. keine rechtliche Handhabe, sich mal beim jeweils zuständigen Innenministerium o.ä. schlau zu machen  ;).
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

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Antw:Wechsel DO-Angestellter - Beamter
« Antwort #11 am: 27.04.2021 09:50 »
Hallo Franno,

danke für die Info. Mein Thema ist im Forum "Beamte des Bundes und Soldaten" noch relativ weit vorne mit dabei.

Die Vorschrift wurde ja schon genannt (in BW gibt es hierzu wenigstens was..).
Muss Stromberg da allerdings recht geben, dass die Personaler vermutlich überfordert sein werden. Vielleicht muss man diese auch auf die Rechtsvorschriften stoßen.

Aus meiner Erfahrung (im entfernten Bekanntenkreis) kann ich dir allerdings sagen, dass ein Kollege von einem guten Freund von mir, erst vor einiger Zeit von einer BG (DO-Angestellter) zum RV Träger in BW auf eine Beamten Stelle gewechselt ist.

Ebenfalls weiß ich von vielen Kollegen, die von Krankenkassen zu anderen Sozialversicherungsträgern gewechselt sind (auch RV Träger). Grundsätzlich scheint es also möglich, wobei hier der Wechsel zwischen SV-Trägern ggf. nochmal was anderes ist, als ein Wechsel in eine Kommune/Stadtverwaltung.

Folgende Fragen müssten von der neuen Stelle geklärt werden (sofern Sie dir eine Zusage geben wollen)
1. Bringst du die Laufbahnbefähigung mit? Diplom/Bachelor/ Angestellenlehrgang usw... wird dein Abschluss für die Laufbahn in die du möchtest anerkannt?
2. Ernennung zum Beamten ab Zeitpunkt X (Probezeit, Gesundheitsüberprüfung notwendig)?
3. Wie Kündigungsfristen bei deiner DO-Anstellung (am besten lückenlos in neue Stelle übergehen)
4. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten? Deine Zeit bei der KK sollte 100% angerechnet werden