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Corona-Impfung: Einstufung als Prio 3

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Solitair:
Hallo,
inzwischen ist ja bereits die Priogruppe 3 berechtigt Impftermine zu reservieren. Dazu gehören nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b Corona-Impfverordnung auch Personen,

"die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind,"

Jetzt kommt bei uns die Frage auf, wann ist man denn in "besonders relevanter Position"? Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Ausführungsbestimmungen? Nachfrage bei der Geschäftsstelle war nicht hilfreich, bzw. es hieß wohl nur der Amtsleiter und evtl. noch Sachgebietsleiter aber sonst niemand. Andererseits meinte jemand, dass z.b. Rheinland-Pfalz festgelegt hätte, dass alle Landesbediensteten dazu gehören.

Weiß jemand was näheres?

Kaiser80:
Wir haben in unserer Priorisierung den Außendienst Ordnungsamt relevanter gesehen als den Sachgebietsleiter am Schreibtich/im HO. Oder den Klärwärter relevanter als mich Buchhalter.

Mein Tipp: Macht was ihr für richtig haltet. Es wird eh nicht sanktioniert, die "Bevölkerung" kriegt es eh mit und ihr macht eh alles falsch...

BAT:
Ich würde hierzu erst mal einen Arbeitskreis bilden.  ;)

Kaiser80:

--- Zitat von: BAT am 27.04.2021 14:15 --- Arbeitskreis

--- End quote ---
KRISENSTAB!!111!!!

BAT:
Ob Krisenstab oder Arbeitskreis.

Erstmal das Personal, Sitzordnung, Gleichstellungbeauftragte, Personalrat bestimmten.

Pausenzeiten festlegen sowie Gefährdungsbeurteilung für den Sitzungssaal fertigen.

Zulagen abklären sowie den Protokollar bestimmen.

Sacharbeit kann dann im Oktober beginnen. :D ;)

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