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Einstufung nach Arbeitslosigkeit

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Susanne85:
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. folgenden Falles:

Eine Mitarbeiterin, die bei einer Firma als Personalsachbearbeiterin gearbeitet hat (insgesamt 6 Jahre) wurde aufgrund Liquidation des Arbeitgebers entlassen. 3 Monate später bekommt sie eine Anstellung bei einer Kommune im Personalamt. Sie wird in Stufe 2 eingruppiert mit der Begründung, dass sie vor Anstellung eine Arbeitslosenzeit hatte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Einstufung korrekt ist bei Arbeitslosigkeit von grade mal 3 Monaten. Zumal sie nicht mal selbst gekündigt hatte und ohne Verschulden arbeitslos geworden ist.

Wie seht Ihr das?

Lars73:
War es denn einschlägige Berufserfahrung? Meist sind die Abläufe in Firmen anders als in einer Kommune.  Wenn es keine einschlägige Berufserfahrung war hätte es auch Stufe 1 werden können.

Spid:
Ich sehe das so, daß für einen Anspruch keine der Vorbringungen relevant ist. Maßgeblich wäre, ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt.

Susanne85:
Ja, es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung im gleichen Bereich. Eine 3-monatige Arbeitslosigkeit kann in dem Fall doch keine "schädliche Zeit sein. Das wäre doch erst ab einem halben Jahr der Fall oder sehe ich das falsch?

WasDennNun:

--- Zitat von: Susanne85 am 27.04.2021 14:23 ---Ja, es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung im gleichen Bereich. Eine 3-monatige Arbeitslosigkeit kann in dem Fall doch keine "schädliche Zeit sein. Das wäre doch erst ab einem halben Jahr der Fall oder sehe ich das falsch?

--- End quote ---
Nein, dass siehst du richtig.

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