Liebe Schwarmintelligenz,
mich beschäftigt gerade die Frage, ob ich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung im höheren Dienst in NRW erfülle. Dabei habe ich ein recht exotisches Profil.
Kurz zu mir:
Ich habe ein 1. Staatsexamen für des Lehramt gemacht, habe einige Jahre Bildungsprojekte im Stiftungsbereich umgesetzt und habe nun eine Stelle in einem Landesministerium (nicht das Schulministerium
) ergattert. Die Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt und ich werde nach TV-L 13 bezahlt und entsprechend meiner Berufserfahrungen eingestuft.
Nun weiß ich, dass ich keinen Vorbereitungsdienst absolviert habe. Allerdings habe ich mit dem 1.Staatsexamen ja ein Master-äquivalent. Mit den notwendigen Jahren an Berufserfahrung müsste mir vor diesem Hintergrund ja auch der Weg in eine Verbeamtung offen stehen.
Wie seht ihr das bzw. könntet ihr mir helfen, mich im beamtenrechtlichen Dschungel zurechtzufinden?
Vielen Dank im Voraus!
Jemima
Man sagte mir schon, dass ich ein "besonderer" Fall wäre.