Autor Thema: [NW] Exotischer Studienabschluss - Stelle im öD - Verbeamtung?  (Read 2352 times)

JemimaJo

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Liebe Schwarmintelligenz,

mich beschäftigt gerade die Frage, ob ich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung im höheren Dienst in NRW erfülle. Dabei habe ich ein recht exotisches Profil.

Kurz zu mir:
Ich habe ein 1. Staatsexamen für des Lehramt gemacht, habe einige Jahre Bildungsprojekte im Stiftungsbereich umgesetzt und habe nun eine Stelle in einem Landesministerium (nicht das Schulministerium ;)) ergattert. Die Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt und ich werde nach TV-L 13 bezahlt und entsprechend meiner Berufserfahrungen eingestuft.
Nun weiß ich, dass ich keinen Vorbereitungsdienst absolviert habe. Allerdings habe ich mit dem 1.Staatsexamen ja ein Master-äquivalent. Mit den notwendigen Jahren an Berufserfahrung müsste mir vor diesem Hintergrund ja auch der Weg in eine Verbeamtung offen stehen.

Wie seht ihr das bzw. könntet ihr mir helfen, mich im beamtenrechtlichen Dschungel zurechtzufinden?

Vielen Dank im Voraus!

Jemima

Man sagte mir schon, dass ich ein "besonderer" Fall wäre.
« Last Edit: 29.04.2021 03:16 von Admin2 »

Alphonso

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Dass das 1. Staatsexamen grundsätzlich einem Masterabschluss entspricht, ist mir völlig neu. Gibt es hierzu in NRW eine verbindliche Regelung?

JemimaJo

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Hi Alphonso,

ich kann hier keinen Gesetzestext zitieren, aber ja, ich habe eine Äquivalenzbescheinigung von der Uni ausgestellt bekommen. Diese Bescheinigung belegt, dass mein Abschluss ein vollwertiger universitärer Abschluss auf Master-Niveau ist und einem Master (of Education) im gegenwärtigen Studiensystem entspricht.

Meine Stelle ist für Personen mit pädagogischem/psychologischem Fachprofil ausgeschrieben worden. Deshalb hätte ich hier erst einmal vermutet, dass ich grundsätzlich die Möglichkeit dazu hätte...

ExSoldat

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Dass das 1. Staatsexamen grundsätzlich einem Masterabschluss entspricht, ist mir völlig neu. Gibt es hierzu in NRW eine verbindliche Regelung?

Nunja, in der Lehrerausbildung schließt die erste Staatsprüfung das Lehramtsstudium ab und berechtigt zum Vorbereitungsdienst ("Lehramtsreferendariat"). Zudem wird von einigen Universitäten nach erfolgreichem Abschluss der ersten Staatsprüfung auch der "Master of Education" verliehen. Da der Vorbereitungsdienst zumindest in bestimmten Bundesland/Schulform-Kombinationen (z.B. Gymnasien in Niedersachsen) zur Verbeamtung im höheren Dienst führen kann und die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss sind ist der Gedankengang vielleicht formal nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz abwegig.

Ich habe ein 1. Staatsexamen für des Lehramt gemacht, habe einige Jahre Bildungsprojekte im Stiftungsbereich umgesetzt und habe nun eine Stelle in einem Landesministerium (nicht das Schulministerium ;)) ergattert. Die Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt und ich werde nach TV-L 13 bezahlt und entsprechend meiner Berufserfahrungen eingestuft.

Das spricht grundsätzlich schonmal dafür, dass du die wissenschaftliche Hochschulbildung hast, die für deine Tätigkeiten erforderlich ist (das ist in Entgeltgruppe 13 TV-L Anlage A Teil 1 ausdrücklich auch eine erste Staatsprüfung). Beim Bund und in einigen Ländern könntest du nun als TB Berufserfahrung sammeln und dir könnte z.B. beim Bund nach 2,5 Jahren haptberuflicher Tätigkeit i.V.m. deinem Abschluss die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst anerkannt werden.

Mit NRW kenne ich mich nicht so gut aus, aber soweit ich weiß, ist NRW bei der Anerkennung der Laufbahnbefähigung recht restriktiv und dies grundsätzlich nur für die "Laufbahnen besonderer Fachrichtungen" vorsieht (Siehe §16 LVO NRW). Du müsstest also prüfen ob das auf dich zutrifft (und ob es davon ggf. Ausnahmen gibt, die ich nicht auf dem Schirm habe).

JemimaJo

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Ex-Soldat! Das ist sehr hilfreich.
Ich habe in der Personalstelle nachgehakt und das Thema befindet sich in Prüfung.
Bin gespannt, welche Rückmeldung ich dazu bekomme.
In jedem Falle: Merci!



ExSoldat

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Gerne.

Ein zusätzlicher Hinweis: Ich würde mich nicht allein auf die Personalstelle verlassen, wenn man erstmal einige davon erlebt hat weiß man, dass deren Qualitäten eine hohe Streuung aufweisen. Insbesondere wenn du die Verbeamtung anstrebst würde ich dir raten, dich mal mehr oder weniger ausführlich mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen (In deinem Fall also mindestens Landesbeamtengesetz und Laufbahnverordnung NRW) auseinanderzusetzen. Man glaubt gar nicht, was einem Personalstellen manchmal für absurde Dinge auftischen wollen, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren...