Autor Thema: [NI]: Erfahrungszeiten vs fiktives Referendariat  (Read 1629 times)

Sirius

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Hallo ihr lieben,

wie werden die Erfahrungszeiten berechnet, wenn man als Quereinsteiger direkt verbeamtet worden ist?

Ganz konkret: Ist es richtig, dass die Zeiten früherer Berufserfahrung, die für ein "fiktives Referendariat" angerechnet, nciht mehr als Erfahrungszeiten angerechnet werden können?
Meine Dienststelle steht auf dem Standpunkt, es sei gemäß Laufbahnverordnung ein fiktiver Werdegang nachzuzeichnen und die für die Verbeamtung nachzuweisende Berufserfahrung dürfe dann nicht mehr als Erfahrungszeit angerechnet werden.
Ist das richtig?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Eukalyptus

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Antw:[NI]: Erfahrungszeiten vs fiktives Referendariat
« Antwort #1 am: 28.04.2021 09:56 »
Lies mal die Niedersächsische Laufbahnverordnung durch, u.a. §5.

ExSoldat

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Antw:[NI]: Erfahrungszeiten vs fiktives Referendariat
« Antwort #2 am: 28.04.2021 09:58 »
§ 5 Abs. 2 NLVO in Verbindung mit § 25 Abs. 2 NBesG führen dazu, dass die Zeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind in der Regel weder für die Einstellung in einem höheren Amt noch für die Zuordung zur Erfahrungsstufe anzuerkennen sind.

Ich würde somit sagen, dass deine Dienststelle recht hat.