Hallo Forum,
ich habe bereits die Suchfunktion bemüht, bin jedoch leider nicht fündig geworden.
Falls der Thread nicht in der korrekten Kategorie ist, bitte ich um die Verschiebung an die richtige Stelle.
Ich arbeite bei einem Landesbetrieb, welcher dem TV-L unterliegt.
Meine aktuelle Tätigkeit ist mit der Entgeltgruppe 11 bewertet (derzeit Stufe 3).
Zuletzt ist mir aufgefallen, dass bei internen Stellenausschreibungen immer folgender Passus dabei steht:
"Bewerben können sich Beschäftigte (m/w/d) ab der Entgeltgruppe 12 TV-L.
Die Position ist grundsätzlich mit der Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet."
Sprich ich kann mich derzeit nicht auf eine solcheStelle bewerben.
Wenn die gleiche Stelle extern ausgeschrieben würde, könnte sich ja theoretisch jeder darauf bewerben.
Ob ich die notwendige Qualifikation für die Stelle vorliegt sei mal dahingestellt.
Gibt es hierfür eine rechtliche oder tarifliche Begründung den Bewerberkreis derart einzuschränken?
Ich freue mich über Antworten!
Gruß Fäncy