Autor Thema: Anspruch auf Zulage  (Read 4161 times)

Lars73

  • Gast
Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #15 am: 29.04.2021 08:12 »
E10 und E11 unterscheiden sich nur durch den Zeitanteil des Heraushebungsmerkmals. Wenn du Leitungsaufgaben hast wäre es grundsätzlich ein einheitlicher Arbeitsvorgang und damit wenn denn E9b, E9c oder E11.
Die genannte Aufgabe ändert nichts an der Einschätzung.

Das was du an Aufgaben beschreibst ist alles noch von gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und ggf. selbstständige Leistung abgedeckt. (Wobei schon die selbstständige Leistung nicht klar ist.) Aber dafür müsste man die Aufgaben klarer beschreiben.

Eine besondere Verantwortung (E9c) ist nach dem bisherigen Vortrag nicht zu erkennen.  Besondere
Schwierigkeit und Bedeutung (E10/E11) schon gar nicht.

Larry123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #16 am: 29.04.2021 17:46 »
Alles klar, danke für eure Einschätzungen  :)