Autor Thema: Anspruch auf Zulage  (Read 4160 times)

Larry123

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Anspruch auf Zulage
« am: 28.04.2021 18:56 »
Hallo zusammen,

ich bin in EG 9b eingruppiert und als stellvertretender Leiter eines Bürgerbüros mit 18 Sachbearbeiter*innen tätig.
Seit November 2020 haben wir unser Bürgerbüro in zwei physisch voneinander getrennte Teams geteilt (damit wir bei einem Corona-Fall arbeitsfähig bleiben), eins davon leitet der Abteilungsleiter und eins ich. Nun meine Frage: Habe ich aufgrund der viel größeren Personalverantwortung einen Anspruch auf eine Zulage? Wenn ja, auf welche EG? Der Abteilungsleiter ist in EG 11 eingruppiert. Meiner Meinung nach wäre eine Zulage auf EG 10 möglich, oder irre ich mich?

Zusätzlich ist noch zu erwähnen, das ich aufgrund der Teilung des Bürgerbüros nur auf eine wöchentliche Arbeitszeit von ca 33-35 Stunden komme und die Differenz auf die vollen 39 Stunden vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. Dies dürfte aber keinen Einfluss auf die Zulage haben, oder? (Ich würde ja gerne voll arbeiten :))

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Mfg
Larry

Spid

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #1 am: 28.04.2021 21:21 »
Wo soll denn die besondere Schwierigkeit und Bedeutung herkommen? Ich sehe ja nicht mal gründliche, umfassende Fachkenntnisse...

Larry123

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #2 am: 28.04.2021 21:49 »
Ich mache derzeit quasi die gleiche Arbeit wie der Abteilungsleiter in meiner Gruppe (also eine höherwertige Tätigkeit)..

Spid

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #3 am: 28.04.2021 22:05 »
Der mutmaßlich auch nicht in E11 eingruppiert ist.

Larry123

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #4 am: 28.04.2021 22:22 »
Er ist 100% in E11 eingruppiert..

Spid

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #5 am: 28.04.2021 22:35 »
Und das sagt Dir Deine enorme Expertise im Eingruppierungsrecht? Oder plapperst Du die unbeachtliche Rechtsmeinung des AG nach und nimmst irrigerweise an, dabei handele es sich um die Eingruppierung, während die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung tatsächlich in keinster Weise berührt, weil TB unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert sind?

Larry123

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #6 am: 29.04.2021 06:48 »
Meine Expertise im Eingruppierungsrecht ist tatsächlich nicht besonders hoch, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt. Dass du aber auch gleich die Stellenbewertung meines AG in Frage stellst, ohne zu wissen welche Fachbereiche dem Bürgerbüro unterstellt sind, finde ich ein wenig komisch. Aber egal…

Fakt ist, dass mein AG die Stelle des Abteilungsleiters mit E11 bewertet hat und meine Stelle mit E9b.

Spid

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #7 am: 29.04.2021 07:02 »
Da bei der weit überwiegenden Zahl der kommunalen AG ein Würfelwurf eine höhere Qualität hat als die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung, liegt es in der Natur der Sache, die Rechtsmeinung des AG nicht als gegeben anzusehen - insbesondere dann, wenn Sie offenkundig abwegig ist. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich.

Lars73

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #8 am: 29.04.2021 07:26 »
Du hast alle Aufgaben der Abteilungsleitung? Es gibt keine übergreifenden Fragen für die Abteilung die nur der Abteilungsleitung bearbeitet.

Larry123

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #9 am: 29.04.2021 07:37 »
Ich bin kein Freund davon alle über einen Kamm zu scheren und nur weil der überwiegende Teil der AG lt. deiner Aussage keine Ahnung vom Eingruppierungsrecht hat, trifft dies ja nicht automatisch auf jeden AG zu.

In der Praxis bezieht sich eine Zulage ja immer auf die jeweilige Stellenbewertung des AGs oder liege ich unwissender da etwa auch falsch? :-)

Vielen Dank für deine Einschätzungen, Spid. Vielleicht kann mir jemand anderes noch behilflich sein!? :-)

Larry123

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #10 am: 29.04.2021 07:42 »
Du hast alle Aufgaben der Abteilungsleitung? Es gibt keine übergreifenden Fragen für die Abteilung die nur der Abteilungsleitung bearbeitet.

Ich habe im täglichen Geschäft  alle Aufgaben der Abteilungsleitung für meine Gruppe. Bei Vorstellungsgesprächen bzw. Neueinstellungen von Sachbearbeitern bin ich allerdings nur - wie vorher - beratend involviert. Beurteilungen von Mitarbeitern gab es in diesem Zeitraum jetzt auch noch nicht.

Spid

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #11 am: 29.04.2021 07:46 »
Ich bin kein Freund davon alle über einen Kamm zu scheren und nur weil der überwiegende Teil der AG lt. deiner Aussage keine Ahnung vom Eingruppierungsrecht hat, trifft dies ja nicht automatisch auf jeden AG zu.

In der Praxis bezieht sich eine Zulage ja immer auf die jeweilige Stellenbewertung des AGs oder liege ich unwissender da etwa auch falsch? :-)

Vielen Dank für deine Einschätzungen, Spid. Vielleicht kann mir jemand anderes noch behilflich sein!? :-)

Das Versagen Deines AG bei der Bildung einer Rechtsmeinung zur Eingruppierung ist offenkundig. Ausweislich Deines Threadtitels geht es um den Anspruch auf eine Zulage. Dieser hat mit der Stellenbewertung nichts zu tun.

Lars73

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #12 am: 29.04.2021 07:51 »
Das tägliche Geschäft wird aber nicht die E11 begründen. Nicht einmal die Personalverantwortung als solche die nicht einmal umfassen übertragen wurde. Durch den einheitlichen Arbeitsvorgang der Abteilungsleitung können ein paar Prozent Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung auszeichnen reichen um die E11der Abteilungsleitung zu begründen.

Es ist fraglich ob dein Arbeitgeber glaubt, dass du Aufgaben nach E11 hats. (Sonst würde er ja eine Zulage zahlen.)

Nach dem bisher vorgetragenen gehe ich nicht davon aus, dass du einen Anspruch auf eine Zulage hast. Aber du kannst ja auf die geringe Kompetenz des Arbeitgebers hoffen und vielleicht gewährt er eine Zulage. Als erstes könntest du mit der Abteilungsleitung sprechen und ansprechen, dass du eine Honorierung für die Aufgabe wünschst. Dann wirst du ja sehen was passiert.
Von einer Klage würde ich abraten.  Schon die E9b ist nicht klar. Dafür brächte es aber genauere Darlegungen zu den Aufgaben um es abschätzen zu können.

Larry123

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #13 am: 29.04.2021 08:03 »
Vielen Dank für deine Einschätzungen.

Wie in meinem Eingangspost beschrieben, möchte ich (wenn überhaupt) nur eine Zulage nach E10 geltend machen. Ich glaube mein AG hat gar nicht richtig auf dem Schirm, dass ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe.

Bevor ich einen entsprechenden Antrag stellen würde, würde ich natürlich mit meiner Abteilungsleitung sprechen. Klage ist kein Thema, ich wollte nur mal allgemein meine Chancen auf Honorierung meiner Arbeitsleistung ausloten.

Da mein Abteilungsleiter und meine Fachbereichsleiterin (Juristin) schon angekündigt haben, dass meine Stelle spätestens im nächsten Jahr neu bewertet werden soll (auf E9c) gehe ich schon davon aus, dass die E9b klar ist. In unserem Bürgerbüro werden nicht nur Melde- und Passangelegenheiten bearbeitet, sondern wir fungieren z. B. auch als Kfz-Zulassungsstelle. Es sind auch noch andere Aufgabenbereiche hier angegliedert, aber das hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun.

Spid

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Antw:Anspruch auf Zulage
« Antwort #14 am: 29.04.2021 08:10 »
Keine der Vorbringungen ließe auch nur vermuten, daß gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen benötigt würden. Es fehlt an der Steigerung in der Tiefe, nicht in der Breite der Fachkenntnisse.