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Verbeamtung mit 49 noch sinnvoll
silverstar:
Hallo,
ich bin weiblich, 49 Jahre und seidt 3 Jahren Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst E 6 Stufe 3. Nun habe ich die Chance mich verbeamten zu lassen. Da ich im Frühjahr nächsten Jahres 50 werde müsste ich nun ziemlich zeitnah eine Entscheidung treffen.
Habe mich schon etwas schlau gegooglt was auf mich zukommt. Ich würde als Beamte dann in A7 Stufe 3 einsteigen. Habe dann kaum noch Abzüge müsste mich dann aber selbst entweder privat oder gesetzlich krankenversichern. Gibt es irgendwelche Nachteile die ich jetzt einfach noch nicht sehe? Worauf müsste ich achten? Ist ev. mein hohes Alter in irgendeiner Form ein Problem? Wenn ich Rente und Pension gegenüberstelle hätte ich meines Erachtens nur einen Anspruch auf Mindestversorgung. Habe vorher jahrelang nur Teilzeit gearbeitet.
Ich hätte die Möglichkeit zeitnah nach A 8 aufzusteigen. Was würdet Ihr mir raten? Sollte ich den Schritt wagen oder ist es ab 50 nicht mehr ratsam. Bin für jeden Tipp dankbar.
Eukalyptus:
Unter anderem mal die Höhe der PKV ausrechnen:
https://www.kv-fux.de/
Asperatus:
Für den Einkommensvergleich wäre eine Frage, ob und wie lange ein Anspruch auf Familienzuschlag bestünde.
Bestünde ein Anspruch auf abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre; 2 Jahre früher)? Dies wäre als Beamter nicht mehr möglich.
Bist du dir sicher, dass du in A 7 einsteigst? Nur für den mittleren technischen Dienst und für den mittleren nichttechnischen Dienstes bei der Zollverwaltung kann dies das Eingangsamt sein bzw. ist dies das Eingangsamt. Oder ist eine Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt geplant?
clarion:
Hallo PKV sind mindestens 300 € im Monat bei Beihilfe im Bund, auch nur dann wenn Du noch kerngesund bist. Falls Du schon das eine oder andere Wehwehchen hast, sind es wohl eher 400 €, da Du weniger als die Hälfte an Zeit als ein Durchschnittsbeamter hast, um Altersrückstellungen aufzubauen. Freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben ist voraussichtlich auch nicht billiger, da du auch den AG Anteil tragen musst. Die GKV könnte aber in der Pension die günstigere Variante sein.
Im ÖD zurück gelegte Zeiten, werden idR als Ruhegehaltsfähig anerkannt. Zur Mindestversorgung kommen deine Rentenansprüche noch dazu.
Sonstige Nachteile: Versetzung ohne deine Zustimmung, kein Streikrecht, Dienstherrn kann einseitig mißliebige Aufgaben zuweisen.
silverstar:
Danke für die Antwort. Habe keine Vorerkrankungen oder sonstige Einschränkungen. Habe gelesen, dass bisher erlangte Rentenansprüche mit der Mindestversorgung verrechnet wird und es auch abgezogen werden kann. Ist das richtig? Oder gibt es als Pension immer wenigstens die Mindestversorgung?
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