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Eingruppierung TVL Berufserfahrung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Geok am 30.04.2021 08:11 ---Ah ich sehe steht ja im TVL... "Ein oder zwei Stufen höher"

--- End quote ---
;)

Geok:
Habe heute mit der Personalerin gesprochen. Sie hat mir erstmal wenig Hoffnung gemacht. Die leistungsbezogene Zulage wir in Sachsen-Anhalt wohl kaum bzw. garnicht gewährt. Sie will die Sachlage nochmal prüfen und sich dann bei mir melden. Der TVL gilt doch für alle Bundesländer gleich, wie kann es dort also Unterschiede im Bezug auf die Gewährung der Zulage nach 16.5 geben?

WasDennNun:

--- Zitat von: Geok am 03.05.2021 15:15 ---Der TVL gilt doch für alle Bundesländer gleich, wie kann es dort also Unterschiede im Bezug auf die Gewährung der Zulage nach 16.5 geben?

--- End quote ---
Ein Kann-Regelung ist eine Kann-Regelung
und es ist sogar von Abteilung zu Abteilung und von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Und bei uns sogar von MA zu MA.

Also musst du halt gehen.

Lars73:
§ 16 (5)  TV-L wird insgesamt nicht gerade oft verwendet. Warum sollte man dir eine Zulage zahlen. Das Risiko einer Kündigung von Dir schätzt der Arbeitgeber eher gering ein. Eine andere Stelle mit E12/ E13 ist nicht so leicht in Sachsen-Anhalt zu bekommen.

WasDennNun:
Also im IT Bereich setzen wir das durchaus ein.
Aber auch da erhält nicht jeder diese Zulage.
Es wir halt gepokert, geht er/sie/es wenn keine Zulage kommt? Falls ja egal? ...

§17.2 ist eher der Exot unter den Kann Regelungen.

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