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Erste Stelle öffentlicher Dienst TV-V Einstufung verhandelbar?

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Spid:
Ja.

sacul95:
Ok verstanden, dann werde ich mein Glück mal versuchen. Eine Stufe würde mir schon reichen :P

Danke dir!

ExSoldat:

--- Zitat von: sacul95 am 29.04.2021 10:20 ---Hey Spid,

danke für deine schnelle Antwort, also wenn ich dich richtig verstanden habe ist die E8 fix, aber ich kann nochmal über die Erfahrungsstufe verhandeln?!

Weil nicht abwegig und fix ist ein Unterschied :P

--- End quote ---

Du kannst zwar die Entgeltgruppe nicht verhandeln, aber das nicht abwegig bedeutet hier, dass die von dir zur Verfügung gestellten Informationen auch nicht ausreichen, um mit Sicherheit sagen zu können, ob die E8 korrekt ist oder nicht.

sacul95:
Hey ExSoldat,

welche Informationen wären zusätzlich von nöten ?

ExSoldat:

--- Zitat von: sacul95 am 29.04.2021 10:31 ---Hey ExSoldat,

welche Informationen wären zusätzlich von nöten ?

--- End quote ---

Informationen die du vermutlich noch nicht hast: Die regelmäßig auszuübenden Tätigkeit mit Zeitanteil, siehe hierzu § 5 TV-V:

--- Zitat ---Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig aus-zuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert. Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. Erreicht keine der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet.
--- End quote ---

Für die E8 gilt:

--- Zitat ---Entgeltgruppe 8

8.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 7.1 herausheben

sowie

8.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.

sowie

8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

--- End quote ---

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