Autor Thema: Erste Stelle öffentlicher Dienst TV-V Einstufung verhandelbar?  (Read 3670 times)

sacul95

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Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle bei den örtlichen Stadtwerken beworben folgende Stellenanzeige:

Ihre Aufgaben
•   Asset Management dezentraler Energielösungen (E-Mobilität/Smart Home/Wärmecontracting)
•   Soft- und hardwaretechnische Betreuung von E-Ladepunkten und Smart Home-Systemen
•   Durchführung einfacher Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen bei E-Ladepunkten und Smart Home-
   Systemen
•   Koordination von Instandsetzungsmaßnahmen
•   Unterstützung bei elektro- und steuerungstechnischen Fragestellungen im  Wärmecontracting

Ihr Profil
•   Abgeschlossene technische Ausbildung, z.B. in Elektrotechnik, elektrischer Energietechnik oder vergleichbar
•   Erfolgreicher Abschluss als Meister oder Techniker bzw. die Bereitschaft, eine entsprechende Weiterbildung
   zeitnah zu absolvieren
•   Entsprechende Berufserfahrung ist wünschenswert
•   Selbstständige,  verantwortungsbewusste und zielorientierte Arbeitsweise
•   Hohe IT-Affinität

Wir bieten Ihnen
•   Unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit
•   Einkommen mit Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe TV-V
•   Interessantes und anspruchsvolles Aufgabenfeld in einem kompetenten sowie erfolgsorientierten Umfeld


Nun hatte ich das Vorstellungsgespräch, mir wurde gesagt ich würde die E8-1 bekommen.

Da ich neu im Thema öffentlicher Dienst bin wollte ich fragen ob diese Stufe verhandelbar ist, da ich aktuell mehr Geld verdiene. Zwar würde ich sehr gerne die neue Stelle annehmen, aber mit weniger Jahresbrutto ist es ein bisschen blöd. :'(

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben oder grundsätzlich erstmal Infos geben ob für die genannte Stelle überhaupt eine höhere Einstufung möglich ist.


Viele Grüße
 :)




Spid

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Die Entgeltgruppe steht aufgrund der tariflichen Regelungen unmittelbar fest. Angesichts der Sachverhaltsschilderung ist E8 nicht abwegig. Die Stufe ist grundsätzlich verhandelbar, wenn förderliche Zeiten vorliegen.

sacul95

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Hey Spid,

danke für deine schnelle Antwort, also wenn ich dich richtig verstanden habe ist die E8 fix, aber ich kann nochmal über die Erfahrungsstufe verhandeln?!

Weil nicht abwegig und fix ist ein Unterschied :P


Spid

  • Gast
Die Stufe (Erfahrungsstufen gibt es im TV-V nicht) ist verhandelbar.

sacul95

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Jetzt muss ich nochmal blöd nachfragen, da du sagst Erfahrungsstufe gibt es nicht.

Es gibt einmal die Entgeldgruppe 1,2,3,4,5,6,7,8,9 usw
Und es gibt die Stufen, die sich automatisch nach Zeit erhöhen oder-?

Und du meinst ich kann die Stufen verhandeln nicht aber die Entgeldgruppe richtig?

Viele Grüße

Spid

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sacul95

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Ok verstanden, dann werde ich mein Glück mal versuchen. Eine Stufe würde mir schon reichen :P

Danke dir!

ExSoldat

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Hey Spid,

danke für deine schnelle Antwort, also wenn ich dich richtig verstanden habe ist die E8 fix, aber ich kann nochmal über die Erfahrungsstufe verhandeln?!

Weil nicht abwegig und fix ist ein Unterschied :P

Du kannst zwar die Entgeltgruppe nicht verhandeln, aber das nicht abwegig bedeutet hier, dass die von dir zur Verfügung gestellten Informationen auch nicht ausreichen, um mit Sicherheit sagen zu können, ob die E8 korrekt ist oder nicht.

sacul95

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Hey ExSoldat,

welche Informationen wären zusätzlich von nöten ?

ExSoldat

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Hey ExSoldat,

welche Informationen wären zusätzlich von nöten ?

Informationen die du vermutlich noch nicht hast: Die regelmäßig auszuübenden Tätigkeit mit Zeitanteil, siehe hierzu § 5 TV-V:
Zitat
Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig aus-zuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert. Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. Erreicht keine der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet.

Für die E8 gilt:
Zitat
Entgeltgruppe 8

8.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 7.1 herausheben

sowie

8.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.

sowie

8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

sacul95

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Ok, verstehe.
Dann werde ich die E8 annehmen müssen , aber werde versuchen mit noch ein bisschen Berufserfahrung (förderliche Zeiten) anrechnen zu lassen.

Danke!