Autor Thema: § 2 Abs. 2 TV-L Anforderungen für das Vorliegen von zwei Arbeitsverhältnissen  (Read 1132 times)

Öffdler

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Guten Tag zusammen,

ich benötige bitte einmal Eure Hilfe. Bei uns im Hause (Anwendung TV-L durch arbeitsvertragliche Bezugnahme) geht man zunehmend dazu über, bei Teilzeitbeschäftigten einen zweiten Arbeitsvertrag mit ggf. abweichender Entgeltgruppe zu schließen, obwohl die Tätigkeiten m. E. n. relativ ähnlich sind.

So erhält beispielsweise ein Teilzeitbeschäftigter mit 19,9 Wochenstunden als Sachbearbeiter im Umweltamt eine Vergütung nach E 8 Stufe 3. Zusätzlich wird ein Arbeitsvertrag über 19,9 Stunden als Sachbearbeiter im Bauamt mit einer Vergütung nach E 6 Stufe 1 abgeschlossen.

Ist dieses Vorgehen aus Eurer Sicht zulässig?

Spid

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Sofern keine sonstigen Anhaltspunkte für einen Zusammenhang der Arbeitsverhältnisse (bspw. nur eine Gehaltsabrechnung, keine getrennte Zeiterfassung, keine getrennte Urlaubsberechnung und -gewährung) bestehen, handelt es sich bei der geschilderten Tätigkeit in zwei organisatorisch und inhaltlich voneinander getrennten Bereichen um das Paradebeispiel von Tätigkeiten, für die sich getrennte Arbeitsverhältnisse begründen lassen.

Öffdler

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Vielen Dank Spid, wieder etwas gelernt.