Autor Thema: ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer - Aufwandsentschädigung?  (Read 2205 times)

Habbi

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Hallo,

ich habe das Angebot bekommen, im Prüfungsausschuss der IHK eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. Nun stellt sich mir die Frage: Gibt es dafür eine Aufwandsentschädigung? Werde ich für die Tätigkeit vorübergehend freigestellt? Wirkt sich das auf mögliche Bewerbungen in irgendeiner Weise positiv aus?

Vielen Dank.

Pepper2012

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Es handelt sich nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit, da eine Vergütung erfolgt. Wie hoch diese ausfällt, ist bei der IHK zu erfragen. Ein Rechtsanspruch auf Freistellung ist nicht ersichtlich. Warum auch? Möglicherweise wirkt es sich positiv aus. Bei mir würde es sich für Dich allerdings negativ auswirken, wenn Du es fälschlich als Ehrenamt bezeichnen würdest.

mb1

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- Hier mal ein Merkblatt der IHK Kiel zur Aufwandsentschädigung:
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/blueprint/servlet/resource/blob/4490148/24443172f5a5b89489a59b6a0c3097f9/ki-prueferentschaedigung-data.pdf
Sicher bietet Deine IHK ein ähnliches Merkblatt.

- Gemäß Berufsbildungsgesetz sind ehrenamtliche Prüfer freizustellen, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen

- ein Mehr an Tätigkeiten / Erfahrung kann sich immer positiv auswirken

fragmalnach

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Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 5 TVöD  kommt hierfür in Betracht.