Autor Thema: Beschränkung des Bewerberkreises  (Read 2243 times)

Fäncy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Beschränkung des Bewerberkreises
« am: 28.04.2021 16:20 »
Hallo Forum,

ich habe bereits die Suchfunktion bemüht, bin jedoch leider nicht fündig geworden.
Falls der Thread nicht in der korrekten Kategorie ist, bitte ich um die Verschiebung an die richtige Stelle.

Ich arbeite bei einem Landesbetrieb, welcher dem TV-L unterliegt.
Meine aktuelle Tätigkeit ist mit der Entgeltgruppe 11 bewertet (derzeit Stufe 3).

Zuletzt ist mir aufgefallen, dass bei internen Stellenausschreibungen immer folgender Passus dabei steht:
"Bewerben können sich Beschäftigte (m/w/d) ab der Entgeltgruppe 12 TV-L.
Die Position ist grundsätzlich mit der Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet."


Sprich ich kann mich derzeit nicht auf eine solcheStelle bewerben.
Wenn die gleiche Stelle extern ausgeschrieben würde, könnte sich ja theoretisch jeder darauf bewerben.
Ob ich die notwendige Qualifikation für die Stelle vorliegt sei mal dahingestellt.

Gibt es hierfür eine rechtliche oder tarifliche Begründung den Bewerberkreis derart einzuschränken?

Ich freue mich über Antworten!

Gruß Fäncy



Spid

  • Gast
Antw:Beschränkung des Bewerberkreises
« Antwort #1 am: 28.04.2021 16:22 »
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Lars73

  • Gast
Antw:Beschränkung des Bewerberkreises
« Antwort #2 am: 28.04.2021 16:28 »
Eine zulässige Rechtfertigung könnte sein, wenn nur eine freie Wertigkeit und nicht eine freie Stelle verfügbar ist. Dagegen sind Laufbahnartige Erwägungen im Tarifbereich unzulässig. Eine pauschale Annahme, dass jemand mit E12 geeignet ist und mit E11 nicht wird sich nur selten begründen lassen.

Man kann ja einfach mal nach der Begründung fragen oder den PR bitten dies zu hinterfragen. Grundsätzlich lassen sich nicht sachgerechte Anforderungen in einer Stellenausschreibung auch gerichtlich angreifen.

Fäncy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschränkung des Bewerberkreises
« Antwort #3 am: 29.04.2021 11:04 »
Bei den letzten Bewerbungsrunden war es so, dass die Stelle desjenigen, der die höhere Stelle bekam anschließend nachbesetzt wurde. Also kann es an einer fehlenden ja Stelle eigentlich nicht liegen, richtig?

Ich werde bei Gelegenheit mal bei der Personalabteilung nach der Begründung fragen.

Danke auf jeden Fall schon mal für die Antworten.


Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,382
Antw:Beschränkung des Bewerberkreises
« Antwort #4 am: 29.04.2021 11:26 »
Eventuell hat man für die Stelle schon jemand auserkoren und möchte deshalb den Berwerberkreis möglichst klein halten...

Fäncy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschränkung des Bewerberkreises
« Antwort #5 am: 29.04.2021 14:33 »
Ja vermutlich wird das der Grund sein.
Die Frage ist ob das Vorgehen durch den von Lars73 geschilderten Sachverhalt rechtlich begründet, oder eventuell gar nicht zulässig ist.