Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zu Eingruppierung in E9 / E8 ?!?
Dante83:
--- Zitat von: McOldie am 29.04.2021 17:23 ---Der Sachverhalt könnte die Vermutung zulassen, dass hier eine Tätigkeit aus dem Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes ausgeübt wird. Dann wäre eine Eingruppierung nach E 8 oder E 9 möglicherweise ohnehin falsch. Es sollte noch einmal die übertragene Tätigkeit kurz beschrieben werden.
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Ja, eigentlich wäre das logisch... der AG bezieht sich aber auf TVL bzw. orientiert sich daran...
Dante83:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2021 18:39 ---Offensichtlich muss der AG sich ja nicht am TV-L halten, und kann sich daran orientieren und der AN kann sich auch an irgendwas orientieren und eine bestimmte Bezahlung fordern, die der AG ablehnen oder bezahlen darf.
Also kann man den Quark mit den EGs sein lassen und sich einfach mal übers Geld unterhalten zu dem er/sie/es bereit ist zu arbeiten.
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Das trifft so ziemlich den Nagel auf dem Kopf! Danke für die klaren Worte... ;)
Dante83:
Dennoch würde mich interessieren, ob es, wenn man sich an TVL richten müsste, sowas wie "eine Regel" gibt, die besagt, dass man mit Bachelor generell in EG9 einzugruppieren wäre... Habe sowas in der Art gelesen, war aber recht schwammig dort..
Lars73:
Nein eine solche Regelung gibt es nicht. Es kommt auf die übertragenden Aufgaben an. Der fehlende Abschluss kann unter bestimmten umständen einer bestimmten Eingruppierung entgegen stehen, aber er führt nicht alleine zum Anspruch auf eine bestimmte Eingruppierung.
Dante83:
--- Zitat von: Lars73 am 29.04.2021 19:37 ---Nein eine solche Regelung gibt es nicht. Es kommt auf die übertragenden Aufgaben an. Der fehlende Abschluss kann unter bestimmten umständen einer bestimmten Eingruppierung entgegen stehen, aber er führt nicht alleine zum Anspruch auf eine bestimmte Eingruppierung.
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Top! Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
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