Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überstunden
Spid:
PE zu §8 Abs. 1 Satz 1 TVÖD bzw. §43 BT-V.
Icke:
Aus der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD:
"Bei Überstunden richtet sich das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4."
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