Autor Thema: Überstunden  (Read 3535 times)

Hansdampfinallengassen

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Überstunden
« am: 29.04.2021 16:57 »
HAllo zusammen, wo finde ich wie Überstunden bezahlt werden ?
Also den Stundensatz bei EG 9b und die dazgehörigen Überstundenprozente.
Bei 9b gibt es 30 % ?
Hat da jemand den Link zu einer Tabelle ?
Herzlichen Dank

Spid

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Antw:Überstunden
« Antwort #1 am: 29.04.2021 16:58 »
§8 Abs. 1 TVÖD
Was für eine Tabelle?

Hansdampfinallengassen

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Antw:Überstunden
« Antwort #2 am: 29.04.2021 18:17 »
Naja, eine Tabelle woraus man erkennen kann
welche EG in welcher Stufe wieviel Euro
pro Stunde bekommt. Also EG 9b bekommt in Stufe 5 xx,x €
und in Stufe 6 yy,y € pro Stunde.
So das ich bei 72 geleisteten Überstunden
mir ausrechnen kann wieviel mir inc. der  30% Zuschlag ausbezahlt werden muss.
Bei mir waren das bei EG 9b Stufe 5
1668,20€ und 445,68€ .
Das wollte ich kontrollieren.

Tashibo

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Antw:Überstunden
« Antwort #3 am: 29.04.2021 20:05 »

Wdd3

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Antw:Überstunden
« Antwort #4 am: 30.04.2021 09:34 »
Überstunden werden in Stufe 3 berechnet auch wenn du schon in 4-6 bist.

Spid

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Antw:Überstunden
« Antwort #5 am: 30.04.2021 09:52 »
4

Wdd3

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Antw:Überstunden
« Antwort #6 am: 30.04.2021 10:09 »
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
a) für Überstunden
in den Entgeltgruppen 1 bis 9 30 v.H.,
in den Entgeltgruppen 10 bis 15 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit - ohne Freizeitausgleich 135 v.H., - mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschichtoder Schichtarbeit anfällt 20 v.H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Icke

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Antw:Überstunden
« Antwort #7 am: 30.04.2021 10:11 »
Überstunden werden in Stufe 3 berechnet auch wenn du schon in 4-6 bist.

Das sind die Zeitzuschläge, das Überstundenentgelt wird nach der Stufe berechnet, in der sich der TB befindet, maximal jedoch der Stufe 4.

Spid

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Antw:Überstunden
« Antwort #8 am: 30.04.2021 10:11 »
Eben.

Wdd3

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Antw:Überstunden
« Antwort #9 am: 30.04.2021 10:24 »
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
a) für Überstunden
in den Entgeltgruppen 1 bis 9 30 v.H.,
in den Entgeltgruppen 10 bis 15 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit - ohne Freizeitausgleich 135 v.H., - mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschichtoder Schichtarbeit anfällt 20 v.H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Wo finde ich den Hinweis auf Stufe 4?

Spid

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« Antwort #10 am: 30.04.2021 10:30 »
PE zu §8 Abs. 1 Satz 1 TVÖD bzw. §43 BT-V.

Icke

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Antw:Überstunden
« Antwort #11 am: 30.04.2021 10:31 »
Aus der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD:

"Bei Überstunden richtet sich das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4."