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Arbeitszeit während Krankheit

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Manja:
Guten Morgen,

ich Tarifangestellte, öffentlicher Dienst Berlin, E 7 Stufe 5...
Ich arbeite regelmäßig von Mo-Fr 40 Stunden sowie meine Beamtenkollegen, ich führe ein Arbeitszeitkonto wo ich von Mo-Do 7 Minuten aufbaue und Fr 8 Minuten.
Jetzt die Frage:
bisher war es immer so das ich während Krankheit meine normale Dienstzeit weiter geschrieben habe also 40 Stunden und somit auch während der Krankheit Guthaben aufgebaut habe.
Jetzt ist das angeblich nicht mehr so und ich muss täglich 7 bzw. 8 Minuten weniger schreiben, wäre ich nicht krank hätte ich aber 8 Stunden gearbeitet.
Dieses Thema gab es hier schon einige Male und bisher habe ich immer recht bekommen. Ich weiß leider nicht mehr genau wo es steht das diese Verfahrensweise richtig ist.
Die Personalstelle kann mir auch keine genaue Auskunft geben. im TV-L kann ich nicht genaues finden im TV ÖD steht aber

Von der in § 10 Abs. 4 TVöD geregelten Fallkonstellation des Zusammentreffens von Zeitausgleich vom Arbeitszeitkonto und Arbeitsunfähigkeit sind die Fälle der erforderlichen Zeitgutschrift bei Arbeitsausfall wegen Krankheit zu anderen Zeiten zu unterscheiden. In Fällen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall darf auch hinsichtlich der Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto für die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit das sog. Lohnausfallprinzip (§ 4 Abs. 1 EFZG) nicht verletzt werden. Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt auch bei der Nutzung eines Arbeitszeitkontos die Arbeitszeit dem Lohnausfallprinzip. Eine Verletzung liegt beispielsweise vor, wenn dem Beschäftigten weniger als die durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ausgefallene regelmäßige Arbeitszeit gutgeschrieben wird.

Was gilt denn jetzt? Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG Manja

MH:
Haben Sie den tgl. festgelegte Sollarbeitszeit? Dann wird diese an diesem Tag als Gutschrift gebucht.

Meines Erachtens ist ein: "Ich hätte ja mehr" gearbeitet nicht schlüssig. Diese "Plusstunden" bauen Sie ja freiwillig auf und hat nichts mit Ihren Sollstunden zu tun. Ich habe noch nie gehört, dass jemand mit/im Krankenstand "Plusstunden" aufbauen kann und darf.

Wenn ich den Sachverhalt missverstanden habe, bitte ich um kurze Meldung.

Manja:
Meine Arbeitszeit ist Montag bis Freitag: 6.35 - 15.05 mit Pause
Freitags soll laut Dienstanweisung, die aber bereits 2017 abgelaufen ist und es keine neue gibt, so gearbeitet werden
entweder
Arbeitszeit I 6.35 - 13.35
oder
Arbeitszeit II 8.05. - 15.05

Haut nicht hin weil da noch mit 39 Wochenstunden gerechnet wird.

Ich arbeite aber generell Mo-Fr 6.35 - 15.05, die 36 Minuten, Mo-Do je 7 und Freitags 8 werden gutgeschrieben.
Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

Lars73:
Ist die Arbeitszeit angeordnet oder bist du frei in der Arbeitsplanung?

Manja:
Angeordnet, ich habe keine flexible Arbeitszeit

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