Autor Thema: Arbeitszeit während Krankheit  (Read 8503 times)

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #15 am: 05.05.2021 06:41 »
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...


WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #16 am: 05.05.2021 07:10 »

Laut Dienstvereinbarung ist meine Arbeitszeit von 6.35-15.05 also 8.30 abzgl. Pause, habe ich auch schon so geschrieben.
Also von Mo-Do und Freitag nicht, denn ansonsten wäre es ja ein dauerhafte Anordnung von Überstunden.
Aber du schreibst ja, dass dir Freitag eine freie Gestaltung überlassen wird, wie du kommst und gehst.

Wenn das deine Soll Arbeitszeit von Mo-Do ist, dann sollte es auch so auf deinen Zeiterfassungsbogen eingetragen sein, bzw werden und die restliche Zeit für deine nicht 40h Woche, dann am Freitag.
Das heißt, dass wäre dann auch die Zeit dir dir bei Krankheit Urlaub für diese Tage gutgeschrieben werden.
Zitat
Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.

Eine andere Regelung gibt es nicht über die Arbeitszeit, diese ist, wie auch schon geschrieben, Ende 2017 abgelaufen und eine neue Variante gibt es nicht.
Dann ist die Regelung 2017 also ausgelaufen und du hast keine angeordnete Arbeitszeit von 6.35-15.05 mehr, sondern eine Verteilung entsprechend dessen was auf deinen Bogen steht. Und deswegen handelt der AG jetzt auch so.

Spid

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #17 am: 05.05.2021 07:12 »
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...

Ich fragte nicht nach der Buchung der Überstunden, sondern nach den Überstundenzuschlägen.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #18 am: 05.05.2021 08:34 »
Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.

Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.
Du merkst, dass sich das widerspricht? Feste Zeiten ist ungleich ich kann Freitags früher anfangen oder später gehen!!
Und wenn es eine KANN Angelegenheit ist, dann ist es ja nicht angeordnet und somit machst du keine Überstunden, sondern plus Stunden auf einen Zeitkonto!
Der tarifliche Begriff Überstunden wird ja gerne falsch verwendet.

Spid

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #19 am: 05.05.2021 09:01 »
Und eine evtl. Nachwirung der 2017 geendeten Vereinbarung ist auch noch nicht geklärt.

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #20 am: 05.05.2021 11:57 »
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...

Ich fragte nicht nach der Buchung der Überstunden, sondern nach den Überstundenzuschlägen.

Bekomme ich nicht da ich diese ja nicht ausgezahlt bekomme.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #21 am: 05.05.2021 11:58 »
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...

Ich fragte nicht nach der Buchung der Überstunden, sondern nach den Überstundenzuschlägen.

Bekomme ich nicht da ich diese ja nicht ausgezahlt bekomme.
Sie können auch in Zeitform ausgezahlt werden.
Also 3 h Überstunden 4h Freizeit z.B.

wenn es denn tarifliche Überstunden wären

Spid

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #22 am: 05.05.2021 11:59 »
Das ist Unfug. Überstundenzuschläge fallen bei Überstunden stets an - völlig egal, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #23 am: 05.05.2021 12:10 »
Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen. Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.
Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #24 am: 05.05.2021 12:11 »
Das ist Unfug. Überstundenzuschläge fallen bei Überstunden stets an - völlig egal, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Ich habe bisher noch nie Zuschläge dafür bekommen...

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #25 am: 05.05.2021 12:29 »
Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen.
Klingt nach 40 Jahre seine Recht nicht kennen.
Zitat
Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
Unfug um bei Spids worten zu bleiben.
Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.
Hoppala, da ist einer Aufgewacht.
Und die Personalstelle ist ein Tarifrechtsbrecher!
Zitat
Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
Das wäre ja abmahnwürdig und könnte eine Kündigung zur folge haben.
Zitat
Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
Dann darf jeder machen was er will?
Zitat
Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.
Also die sind unfähig euch rechtmäßig zu behandeln und ihr seit unfähig eure Rechte zu kennen?

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #26 am: 05.05.2021 12:30 »
Das ist Unfug. Überstundenzuschläge fallen bei Überstunden stets an - völlig egal, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Ich habe bisher noch nie Zuschläge dafür bekommen...
Zu Recht, weil du ja nie Überstunden angeordnet bekommen hast.
Oder zu unrecht, weil dir diese unterschlagen wurden.

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #27 am: 05.05.2021 12:38 »
Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen.
Klingt nach 40 Jahre seine Recht nicht kennen. Von 40 Jahren hab ich nichts geschrieben!
Zitat
Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
Unfug um bei Spids worten zu bleiben. Warum? Steht im Entgeltfortzahlungsgesetz und es gibt auch einige Urteile darüber
Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.
Hoppala, da ist einer Aufgewacht.
Und die Personalstelle ist als Tarifrechtsbrecher! Der wacht alle 2 Jahre auf und ist der Meinung das ist falsch und der Sachbearbeiter sagt ihm jedes Mal das das so richtig ist, wie geschrieben in Pension. Den zweiten Satz verstehe ich nicht..In der Personalstelle kann man mir keine Auskunft geben, mehr als Fragen kann ich nicht.
Zitat
Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
Das wäre ja abmahnwürdig und könnte eine Kündigung zur folge haben. Ich lege meine Nachweise monatlich vor
Zitat
Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
Dann darf jeder machen was er will? Die Anstalt anscheinend schon
Zitat

Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.
Also die sind unfähig euch rechtmäßig zu behandeln und ihr seit unfähig eure Rechte zu kennen?
[/quote] Was meinst du warum ich hier frage???

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #28 am: 05.05.2021 12:40 »
Moin Zwischenfazit:
Bei euch hat keiner eine Ahnung wie die tarifliche Arbeitszeitregelung ist und TB werden mit Beamten in einen Topf geschmissen.

Eine Lösung:
Mo-Do 8 h als Sollarbeitszeit Freitag dann entsprechend weniger. Ob du dann Freitag Stunden auf oder abbaust ist dann wie gehabt.
Mo-Do 8 h bei Krankheit oder Urlaub gutschreiben. Freitag dann entsprechend weniger.

Die andere Lösung:
Mo-Fr 8 h Pflichtanwesenheit (also Sollzeit), dann ist deine neue Wochenarbeitszeit 40h mit entsprechender Anhebung des Entgelts.

Die dritte Lösung: Arbeitszeitblatt wie gehabt, und Anordnung des AG das du 8 h da bist, allerdings resultiert daraus, dass da jede Woche Überstunden anfallen, sofern sie nicht in der darauffolgenden ausgeglichen werden.
Die nicht ausgeglichen Überstunden werden mit 30% Aufschlag als "Gleitzeit" gut geschrieben.
Und natürlich auch keine 8h bei Krankheit/Urlaub gutschreiben.

Herrlich das kollektive Versagen bei euch!

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #29 am: 05.05.2021 12:47 »
Den zweiten Satz verstehe ich nicht..In der Personalstelle kann man mir keine Auskunft geben, mehr als Fragen kann ich nicht.[/b]
Du bist mit einem Tarifvertrag angestellt, als gilt auch für dich die tarifliche festgelegte Wochenarbeitszeit und nicht die der Beamten!
Solange ihr keinen Arbeitsvertrag macht, in dem einvernehmlich diese geändert wird (und daraus auch eine höhere Entlohnung für dich gilt) dann ist das deine regelmäßige Arbeitszeit.
Und nur die bekommst du im Krankheitsfall laut Entgeltfortzahlungsgesetz erstattet.