Autor Thema: Arbeitszeit während Krankheit  (Read 8839 times)

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #30 am: 05.05.2021 12:49 »
Nur weil du aus freien Stücken mehr arbeitest, als auf deinen Sollarbeitszeit steht, steht dir doch nicht das Recht zu während des Urlaubs und / oder Krankheit diese Zeit aufzuschreiben.

Was schreibst du denn auf, wenn du Freitsgs krank bist? 8 h weil du manchmal 8h arbeitest, oder 4 h oder 0 h weil du manchmal Zeitausgleich nimmst?

Spid

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #31 am: 05.05.2021 12:49 »
Dann solltest Du den entsprechenden Anspruch geltend machen, bevor noch mehr Deiner Ansprüche verfallen.

Ausweislich Deiner Schilderung hast Du feste Arbeitszeiten, die die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter übersteigen. Sofern die daraus entstehenden überschießenden Zeiten nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen worden sind, handelt es sich dabei um Überstunden. Diese begründen einen Anspruch auf Zuschläge. Sowohl Zuschläge als auch Überstunden an sich können auf ein Arbeitszeitkonto nach §10 TV-L - und zwar nur auf ein solches - gebucht werden, und zwar ausschließlich auf Deinen Wunsch hin. Sie sind zudem, da Sie im Dienstplan - feste Arbeitszeiten stellen nichts anderes als einen fortlaufenden, sich nicht ändernden Dienstplan dar - vorgesehen sind, einschl. der Zuschläge bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn sie nicht ausgezahlt, sondern faktorisiert gebucht worden sind. Maßgeblich ist dabei, in welcher Höhe die Ansprüche auf die unsteten Entgeltbestandteile in dem Referenzzeitraum entstanden sind. Es kommt dagegen nicht auf die in dem Referenzzeitraum fälligen Entgeltbestandteile an Somit ist der Tagesdurchschnitt aus der Summe der zu berücksichtigenden Entgeltbestandteile, die für den Berechnungszeitraum zugestanden haben, zu errechnen.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #32 am: 05.05.2021 13:09 »
Die dritte Lösung: Arbeitszeitblatt wie gehabt, und Anordnung des AG das du 8 h da bist, allerdings resultiert daraus, dass da jede Woche Überstunden anfallen, sofern sie nicht in der darauffolgenden ausgeglichen werden.
Die nicht ausgeglichen Überstunden werden mit 30% Aufschlag als "Gleitzeit" gut geschrieben.
Und natürlich auch keine 8h bei Krankheit/Urlaub gutschreiben.
Konkret müsste natürlich regelt werden, welche regelmäßig Arbeitszeit du täglich hast (das was ja auch jetzt auf deinem Zettel steht) und was dann angeordnete "Überminuten" sind.