Autor Thema: Arbeitszeit während Krankheit  (Read 8502 times)

Manja

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Arbeitszeit während Krankheit
« am: 30.04.2021 09:16 »
Guten Morgen,

ich Tarifangestellte, öffentlicher Dienst Berlin, E 7 Stufe 5...
Ich arbeite regelmäßig von Mo-Fr 40 Stunden sowie meine Beamtenkollegen, ich führe ein Arbeitszeitkonto wo ich von Mo-Do 7 Minuten aufbaue und Fr 8 Minuten.
Jetzt die Frage:
bisher war es immer so das ich während Krankheit meine normale Dienstzeit weiter geschrieben habe also 40 Stunden und somit auch während der Krankheit Guthaben aufgebaut habe.
Jetzt ist das angeblich nicht mehr so und ich muss täglich 7 bzw. 8 Minuten weniger schreiben, wäre ich nicht krank hätte ich aber 8 Stunden gearbeitet.
Dieses Thema gab es hier schon einige Male und bisher habe ich immer recht bekommen. Ich weiß leider nicht mehr genau wo es steht das diese Verfahrensweise richtig ist.
Die Personalstelle kann mir auch keine genaue Auskunft geben. im TV-L kann ich nicht genaues finden im TV ÖD steht aber

Von der in § 10 Abs. 4 TVöD geregelten Fallkonstellation des Zusammentreffens von Zeitausgleich vom Arbeitszeitkonto und Arbeitsunfähigkeit sind die Fälle der erforderlichen Zeitgutschrift bei Arbeitsausfall wegen Krankheit zu anderen Zeiten zu unterscheiden. In Fällen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall darf auch hinsichtlich der Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto für die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit das sog. Lohnausfallprinzip (§ 4 Abs. 1 EFZG) nicht verletzt werden. Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt auch bei der Nutzung eines Arbeitszeitkontos die Arbeitszeit dem Lohnausfallprinzip. Eine Verletzung liegt beispielsweise vor, wenn dem Beschäftigten weniger als die durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ausgefallene regelmäßige Arbeitszeit gutgeschrieben wird.

Was gilt denn jetzt? Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG Manja

MH

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #1 am: 30.04.2021 09:34 »
Haben Sie den tgl. festgelegte Sollarbeitszeit? Dann wird diese an diesem Tag als Gutschrift gebucht.

Meines Erachtens ist ein: "Ich hätte ja mehr" gearbeitet nicht schlüssig. Diese "Plusstunden" bauen Sie ja freiwillig auf und hat nichts mit Ihren Sollstunden zu tun. Ich habe noch nie gehört, dass jemand mit/im Krankenstand "Plusstunden" aufbauen kann und darf.

Wenn ich den Sachverhalt missverstanden habe, bitte ich um kurze Meldung.

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #2 am: 30.04.2021 09:45 »
Meine Arbeitszeit ist Montag bis Freitag: 6.35 - 15.05 mit Pause
Freitags soll laut Dienstanweisung, die aber bereits 2017 abgelaufen ist und es keine neue gibt, so gearbeitet werden
entweder
Arbeitszeit I 6.35 - 13.35
oder
Arbeitszeit II 8.05. - 15.05

Haut nicht hin weil da noch mit 39 Wochenstunden gerechnet wird.

Ich arbeite aber generell Mo-Fr 6.35 - 15.05, die 36 Minuten, Mo-Do je 7 und Freitags 8 werden gutgeschrieben.
Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?


Lars73

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #3 am: 30.04.2021 10:03 »
Ist die Arbeitszeit angeordnet oder bist du frei in der Arbeitsplanung?

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #4 am: 30.04.2021 10:07 »
Angeordnet, ich habe keine flexible Arbeitszeit

MH

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #5 am: 01.05.2021 17:56 »
Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

Die Zeiten, die auf Ihren "Zeitbogen" vorhanden sind, sind wohl die, die festgelegt wurden. Diese Zeiten sind daher auch die, die gutgeschrieben werden.

Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen an diesen Tagen 8 Stunden gutschreiben und Ihnen trotz nicht geleisteter Arbeit, Zeitguthaben schenken/aufbauen lassen? Wie gesagt, wenn Sie sonst 7-8 Minuten Guthaben aufbauen, sind diese ja freiwillig und haben nichts mit der tgl. Sollzeit zu tun.... 
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #6 am: 02.05.2021 11:03 »
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht.
Also ich würde mir diese angeordneten Überstunden auch entsprechend monetär inkl. Zuschläge vergüten lassen.

Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #7 am: 03.05.2021 06:42 »
Die Zeiten auf dem Zeitbogen sind die tariflichen 39 Stunden und 24 Minuten...
Ich werde ja nicht nach Zeit bezahlt.
Die Minuten sind ja nicht freiwillig da ich ja eine feste Dienstzeit habe über 8 Stunden, dafür könnte ich Freitags früher gehen oder später anfangen, dafür gibt es aber keine gültige Dienstanweisung.

Ich kann mir die Zeit täglich gutschreiben da ich diese ja auch da bin.
Es geht hier um den Krankheitsfall, bisher war die Regelung eben das ich auch bei Krankheit meine Zeiten weiter so schreibe und damit auch aufbaue.
Laut TV-L §21 oder 22 wird in diesem Fall immer die regelmäßige Arbeitszeit berechnet der letzten 3 Monate.
Da ich seit Jahren so arbeite, 40 Stunden, ist dies für mich auch meine regelmäßige Arbeitszeit. Die Zeiten die ich aufbaue nehme ich mal zum früher gehen oder bleibe einen ganzen Tag zuhause.

Also bei Anwesenheit schreibe ich die Minuten täglich auf aber was ist eben bei Krankheit oder wie im Moment auch bei Einsatz als Personalreserve?

Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

Die Zeiten, die auf Ihren "Zeitbogen" vorhanden sind, sind wohl die, die festgelegt wurden. Diese Zeiten sind daher auch die, die gutgeschrieben werden.

Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen an diesen Tagen 8 Stunden gutschreiben und Ihnen trotz nicht geleisteter Arbeit, Zeitguthaben schenken/aufbauen lassen? Ich leiste doch aber 8 Stunden...Wie gesagt, wenn Sie sonst 7-8 Minuten Guthaben aufbauen, sind diese ja freiwillig und haben nichts mit der tgl. Sollzeit zu tun eben nicht, Dienstzeit ist wie bei den Beamten 8 Stunden...ich könnte Freitags früher gehen oder später anfangen, das ist aber kein Muss, meine reguläre Dienstzeit sind täglich 8 Stunden 
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht. Was habe ich davon? Mehr Geld bekomme ich dadurch auch nicht aber auch keine Überstunden mehr...

Spid

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #8 am: 03.05.2021 07:01 »
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

MH

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #9 am: 03.05.2021 08:03 »
Wenn Sie arbeiten, leisten Sie ja 8 Stunden. Dann ist es OK, dann bauen Sie ja nach eigenen Aussagen 7-8 Minuten Guthaben auf.
Wenn Sie krank sind, leisten Sie keine 8 Stunden, daher kann nach meiner Auffassung nur die Zeit, welche in Ihrem "Zeitbogen" verankert ist (Mo-Do 7.53 und Fr 7.52) gutgeschrieben werden?

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #10 am: 03.05.2021 11:54 »
Die Zeiten auf dem Zeitbogen sind die tariflichen 39 Stunden und 24 Minuten...
Ich werde ja nicht nach Zeit bezahlt.
Die Minuten sind ja nicht freiwillig da ich ja eine feste Dienstzeit habe über 8 Stunden, dafür könnte ich Freitags früher gehen oder später anfangen, dafür gibt es aber keine gültige Dienstanweisung.
Also wenn dein AG von dir fordert, dass du Mo-Do 8 h da bist, dann muss er die Stunden auch so eintragen, oder aber jeweils diese Zeit als Überstunden anordnen.

Korrekt wäre demnach: Mo-Do 8h Sollarbeitszeit und Fr den Rest also 7 h 24 min.
Wenn er dann von dir fordert dass du Freitags auch 8 h da bist, dann ist Diese zeit halt entsprechende Überstunden.

So oder so:
Wenn er von dir eine 40h Woche fordert, dann muss er dafür Überstunden anordnen.

Wenn jedoch er Mo-Do 7.53 als Sollarbeitszeit angibt, dann kannst du auch nach 7.53 gehen.

Und eines ist ganz klar: An Urlaubs und Krankheitstagen wird einem nur die täglich vereinbarte Soll Arbeitszeit gutgeschrieben.


Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #11 am: 03.05.2021 12:49 »
Das habe ich dazu noch gefunden:


Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00). Danach müssen bei der Lohnfortzahlung regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden.
•   Arbeitet ein Arbeitnehmer mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinaus, ist die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach dem Durchschnitt eines Referenzzeitraums von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen.

Überstunden werden bei der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Unter Überstunden ist die Arbeit gemeint, die ein Arbeitnehmer über die für sein
Arbeitsverhältnis maßgebliche individuelle Arbeitszeit hinaus leistet. Entscheidend ist, dass die
übliche Arbeitszeit vorübergehend erhöht ist. Leistet ein Arbeitnehmer dagegen regelmäßig mehr
als die eigentlich geschuldete Arbeitszeit, dann handelt es sich nicht mehr um Überstunden.
Auch wenn diese Arbeitszeit als Überstunden beziehungsweise als Mehrarbeit bezeichnet wird,
 handelt es sich entgeltfortzahlungsrechtlich nicht um Überstunden, sondern um regelmäßige Arbeitszeit, die entsprechend bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen ist.



WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #12 am: 03.05.2021 14:40 »
Das habe ich dazu noch gefunden:


Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00). Danach müssen bei der Lohnfortzahlung regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden.
•   Arbeitet ein Arbeitnehmer mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinaus, ist die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach dem Durchschnitt eines Referenzzeitraums von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen.

Überstunden werden bei der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Unter Überstunden ist die Arbeit gemeint, die ein Arbeitnehmer über die für sein
Arbeitsverhältnis maßgebliche individuelle Arbeitszeit hinaus leistet. Entscheidend ist, dass die
übliche Arbeitszeit vorübergehend erhöht ist. Leistet ein Arbeitnehmer dagegen regelmäßig mehr
als die eigentlich geschuldete Arbeitszeit, dann handelt es sich nicht mehr um Überstunden.
Auch wenn diese Arbeitszeit als Überstunden beziehungsweise als Mehrarbeit bezeichnet wird,
 handelt es sich entgeltfortzahlungsrechtlich nicht um Überstunden, sondern um regelmäßige Arbeitszeit, die entsprechend bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen ist.

Und?
Bekommst du jetzt deine "Überstunden" monetär ausgezahlt?
Oder ist es dann doch nur eine freiwillige geleistete Mehrarbeit, die durch Zeit-Ausgleich beglichen wird?

Deine Sollarbeitszeit ist ja festgelegt: 7:53
Deine Wochenarbeitszeit auch.
Und bisher bist du noch den Nachweis schuldig, dass dein AG dir tatsächlich Überstunden angeordnet hat.
Oder das er deine Arbeitszeit am Mo-Do auf 8 h festgelegt hätte.

MH

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #13 am: 03.05.2021 16:37 »
WasDennNun:
Und?
Bekommst du jetzt deine "Überstunden" monetär ausgezahlt?
Oder ist es dann doch nur eine freiwillige geleistete Mehrarbeit, die durch Zeit-Ausgleich beglichen wird?


Die Zeiten die ich aufbaue nehme ich mal zum früher gehen oder bleibe einen ganzen Tag zuhause.



Manja

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Antw:Arbeitszeit während Krankheit
« Antwort #14 am: 05.05.2021 06:38 »
Deine Sollarbeitszeit ist ja festgelegt: 7:53
Deine Wochenarbeitszeit auch.
Und bisher bist du noch den Nachweis schuldig, dass dein AG dir tatsächlich Überstunden angeordnet hat.
Oder das er deine Arbeitszeit am Mo-Do auf 8 h festgelegt hätte.

Laut Dienstvereinbarung ist meine Arbeitszeit von 6.35-15.05 also 8.30 abzgl. Pause, habe ich auch schon so geschrieben.
Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.

Eine andere Regelung gibt es nicht über die Arbeitszeit, diese ist, wie auch schon geschrieben, Ende 2017 abgelaufen und eine neue Variante gibt es nicht.