Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeitvergütung bei Seminaren etc.
BStromberg:
--- Zitat von: Lars73 am 30.04.2021 10:29 ---Wegezeit ist nur dann vergüte Arbeitszeit wenn es eine entsprechende Regelung gibt (deren Möglichkeit ist ggf. tariflich eingeschränkt) oder Nutzung Dienstwagen/Privatwagen als Fahrer angeordnet wurde.
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Rischtisch... deshalb fahren bei uns auch alle mit dem Zug und sind selbstverständlich produktiv währenddessen ;)
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 30.04.2021 10:00 ---Soweit der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet und keine andere Vereinbarung getroffen wird ist es Arbeitszeit. (Allerdings sind Pausen etc. eben keine Arbeitszeit. Bei externen Fortbildungen ist es (unter Berücksichtigung der Pausen) selten mehr als die Regelarbeitszeit.)
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Das wird gerne übersehen, dass die wenigsten Fortbildungen/Arbeitsgruppensitzungen etc. eine Netto Zeit mehr als 8 h haben.
Alien1973:
Bei uns ist dies in einer Dienstvereinbarung geregelt:
Es wird max. die Sollarbeitszeit angerechnet...
- Bei eintägigen Seminaren kommt noch die Reisezeit dazu, max. bis zu 12 Stunden
- Bei mehrtägigen Seminaren gibt es eben Anreise- und Abreisetage an denen bis zu 12 Stunden angerechnet werden können. Bei den Tagen dazwischen max. die Sollarbeitszeit an diesen Tagen.
Warum hier 12 Stunden gewählt wurden erschließt sich mir nicht, denn die widersprechen der max. zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden an einem Tag. So viel ich weis wollte der AG die Stunden auch bei An- und Abreise auf die Sollarbeitszeit beschränken. Gab einen Aufstand und es wurde sich geweigert auf Fortbildungen zu gehen (nur Hörensagen, war vor meiner Zeit im ÖD ;D).
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