Autor Thema: Erfahrungsstufe Anerkennung Werkstudententätigkeit  (Read 8659 times)

ichsagmalso

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Einen schönen guten Tag an alle,

entschuldigt dieses ewig alte und leidliche Thema, aber ich habe hier im Forum nichts gefunden, was wirklich auf meinen "Fall" zutrifft.
Dieses Anliegen wurde wieder hochgebracht, weil ich woanders (kA wo, da ich nach etwas ganz anderem gesucht hatte) darüber gelesen habe.

Ich arbeite seit Anfang diesen Jahres im ÖD (TVÖD Bund) in der IT und war davor bei einem sehr großen IT-Konzern während meinem Studium als Werkstudent für 5,x Jahre angestellt (ganz normal 20/40 erlaubte und gearbeitete Wochenstunden).
Vor vielen vielen Jahren, als Dinosaurier noch Steinschuhe trugen, habe ich auch eine Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht, dann aber bis zu meinem Studium der Informatik in einem anderen Berufszweig gearbeitet.

Nun wurde mir in den ersten Wochen gesagt, dass ich die Erfahrungsstufe nachverhandeln solle, da auch die Arbeitszeit als Werkstudent anerkannt werden kann. Dies haben wohl auch schon andere KollegInnen gemacht und in dem Beitrag, den ich vor ein paar Tagen gelesen habe, aber nicht mehr finde, stand es ähnlich drin.
Also bin ich damals zur Personalabteilung und habe nachgefragt. Darauf hieß es, dass alles so wie es ist seine Richtigkeit hat, man selbst Schuld ist, wenn man mit Ende 20 anfängt zu studieren und  - selbst wenn - die Werkstudententätigkeit genau geprüft werden würde, da sie ja nicht so anspruchsvoll sein kann wie richtiges Arbeiten (was immer richtiges Arbeiten auch ist).

Ich fand damals komisch, dass es keine richtige Aussage gab ala "Hier kannst du nachlesen, was wie in welchem Umfang anerkannt wird". Die komischen Sprüche mit dem Alter und dem Anspruch der Arbeit gingen mir hintenrum vorbei, aber sie lassen das ganze halt noch schwammiger erscheinen.

Hat jemand Ahnung / Erfahrung hiermit und kann mir Infos geben und / oder mich in eine Richtung stupsen, wo ich es selbst nachlesen kann?
Im TVÖD Bund habe ich schon geblättert und mit dem Beamtendeutsch komme ich recht schlecht zurecht, so dass ich gar nicht wusste, ob ich überhaupt im richtigen Vertrag bin :D

Das wars erstmal und eine gute Zeit euch :)

P.S. Das soll keine Wutrede über die Personalabteilung sein, denn die machen auch nur ihre Arbeit und bekommen ebendiese meistens wohl einfach von oben reingedrückt mit zu wenig Infos und Zeit.

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe Anerkennung Werkstudententätigkeit
« Antwort #1 am: 19.05.2021 14:56 »
Einschlägige Berufserfahrung - also eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt würde - wurde nicht behauptet und ist auch ansonsten nicht erkennbar. Mithin gibt es auch keinen Anspruch. Die Anwendung des §16 Abs. 2 Satz 3 TVÖD zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt die Notwendigkeit zur Personaldeckung voraus und kann nur bei Einstellung angewandt werden. Einstellung ist vorbei und der Personalbedarf bereits mit Dir gedeckt.

Lars73

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Antw:Erfahrungsstufe Anerkennung Werkstudententätigkeit
« Antwort #2 am: 19.05.2021 14:59 »
Die Regelungen des § 16 TVöD (Bund) werden in einen Rundschreiben vom BMI erläutert:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.pdf

Nach der erfolgten Vertragsunterschrift kann förderliche Berufserfahrung grundsätzlich nicht mehr nachträglich anerkannt werden. Einschlägige Berufserfahrung ist ausgesprochen fraglich.

Jetzt kann noch über eine Zulage nach § 16 (6) TVöD (Bund) verhandelt werden.

Daneben ggf. auch darüber verhandelt werden:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20201218.pdf

Anspruch besteht darauf nicht.

ichsagmalso

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Antw:Erfahrungsstufe Anerkennung Werkstudententätigkeit
« Antwort #3 am: 20.05.2021 23:11 »
Danke für die Info und die Artikel.

Aus Neugierde: kanntest du die Rundschreiben oder wie hast du gezielt danach gesucht?

Lars73

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Antw:Erfahrungsstufe Anerkennung Werkstudententätigkeit
« Antwort #4 am: 21.05.2021 05:26 »
Ja ich kannte die Rundschreiben. In der Rolle eines Vorgesetzten gebe ich Stellungnahmen im Rahmen der Stufenzuordnung ab. Daneben habe ich das Themenfeld früher im PR betreut. Als solches schaue ich mir neue Rundschreiben weiterhin an und kenne natürlich auch die Datenbank mit den Rundschreiben. Auch in einschlägiger Literatur finden sich Hinweise auf die Rundschreiben.

ichsagmalso

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Antw:Erfahrungsstufe Anerkennung Werkstudententätigkeit
« Antwort #5 am: 21.05.2021 22:12 »
Gut zu wissen. Die Rundschreiben werde ich in Erinnerung behalten.

Vielen Dank dir nochmals!