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Tätigkeitsdarstellung

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Hilpi26:
Hallo,
leider habe ich dies erst nach Antritt des Jobs herausgefunden: Meine -sehr detaillierte- Tätigkeitsdarstellung (IT-Bereich) entspricht schätzungsweise zu 5% der Realität, der Rest der Aufgaben ist entweder an externe MA fest vergeben, bzw. da kein Know-How Transfer bzw. Einarbeitung stattfindet ad-hoc nicht durchführbar. Die Planung diese Aufgaben mittelfristig (zum Abbau von Abhängigkeiten) an Interne Kräfte zu übertragen findet nicht statt (obwohl zugesagt). Die Internen Kräfte arbeiten als Handlanger für IT Freelancer, der PR sagt organisatorische Belange fallen nicht in dessen Zuständigkeit. Einerseits werden also unliebsame Aufgaben (z.B. Dokumentationen für Eigen-Entwicklungen) mit erheblichem Termindruck an Interne verteilt, Anderseits lässt man Interne die eigentlichen Aufgaben nicht erledigen (die "Befehlskette" nach oben ist informiert, reagiert aber offenbar aus gutem Grund nicht). Frage: Inwieweit ist eine solche Tätigkeitsdarstellung im ÖD eigentlich verbindlich (lt. Vordruck nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags) oder hat Jemand Gedanken was man hier unternehmen kann. Danke vorab & ein schönes Wochenende.

Spid:
Die vom AG ausgehändigte Tätigkeitsdarstellung dürfte die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den AG sein. Eine Abweichung, auch wenn man sich mit subalternem Führungspersonal dazu verabredet, stellt regelmäßig einen abmahnwürdigen Tatbestand dar. Innerhalb des Tarifregimes selbst steht es dem AG grundsätlich frei, die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu verändern, sofern die Eingruppierung dadurch nicht berührt wird.

Hilpi26:
Hallo, Danke für den Beitrag. "Abmahnungswürdig" ist wem Gegenüber gemeint? Demjenigen -also dem AG- der 95% Tätigkeiten vergibt, die bereits Andere erledigen, oder Demjenigen gegenüber der sich sagt, ich erledige doch nicht nur die unliebsame Restarbeit, die liegenbleibt? Bevor ich in den ÖD gewechselt bin wahr ich mal der Ansicht, man hat Anspruch auf die Tätigkeit die man zuvor Miteinander vereinbart hat. In der Realität dort angelangt, braucht es dann ja scheinbar nur drei - vier Leute in der (Beamten) Hierarchie die zusammenhalten um einen "subaltern" Angestellten, regelrecht kaltzustellen und es stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Tätigkeitsdarstellung (die zugegeben Orientierung für die Eingruppierung ist). Wie verabredet man denn im ÖD seriös Tätigkeiten Miteinander, wenn der GVPL dazu faktisch nichtssagend ist? Danke vorab?

Spid:
Wenn Du etwas anderes tust, als in der Tätigkeitsbeschreibung vom AG vorgegeben, kannst Du dafür abgemahnt werden - und alle, mit denen Du Dich zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen hast.

Hilpi26:
Danke, Du hast das Thema leider nicht richtig verstanden. Ich bin keine Führungskraft, also natürlich kein Verschwörer sondern Betroffener, der im Gegenteil gerne das tun würde was vereinbart worden ist. 

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