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Tätigkeitsdarstellung

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Spid:
Ich habe das Thema sehr wohl richtig verstanden. Du tust nicht das, was der AG vorgegeben hast und hast Dich mit subalternem Führungspersonal des AG zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen. Dieses Verhalten kann der AG abmahnen und bei Fortsetzung der Unbotmäßigkeit das Arbeitsverhältnis kündigen - und zwar bei allen Verschwörern. Besser wäre es gewesen, den AG auf den Sachverhalt hinzuweisen, damit er für eine vertragsgemäße Beschäftigung hätte Sorge tragen können - und er das übergriffige, subalterne Führungspersonal hätte disziplinieren können.

Hilpi26:
"Der" AG (die Hierarchie) wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass nur 5% der vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt werden KÖNNEN, weil man für den Rest der Tätigkeiten a) auf Unterstützung angewiesen ist (Einarbeitung) und b) die Bereitschaft da sein muss, Aufgaben abzugeben. Für externe IT Fachkräfte die die fachliche Kontrolle übernommen haben ist das ein Geschäftsmodell, da sie sich selbst ansonsten überflüssig machen würden. Wenn Führungskräfte denen es egal ist wie der Output zustande kommt auch kein Interesse daran haben, ist die Organisation dysfunktional, die Frage bleibt aber wer jetzt wen dafür abmahnen kann.

Spid:
Die "Hierarchie" ist nicht der AG. AG ist derjenige, der im Arbeitsvertrag als solcher bezeichnet wird. Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht befugt, ihn in dieser Eigenschaft zu vertreten. Das ist regelmäßig solchen Personen vorbehalten, die in seinem Namen Arbeitsverträge schließen dürfen.

WasDennNun:
Als erstes lässt stellst gegenüber deinen Vorgesetzten und der PA klar, dass diese Tätigkeitsbeschreibung deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann machst du (auch bzgl. Zeitanteile) nur noch das was dort drin steht und lässt den Rest liegen.

Denn wenn da drin steht 5% Dokumentation Bestandssoftware  und 95% Programmierung neuer Software
Und du hast in einer Woche schon 4 h damit verbracht, diese Doku zu schreiben, dann machst du frühestens in der übernächsten Woche damit weiter.

Wenn dein Vorgesetzter sagt: mach mal weiter an der Doku, dann rufst du bei der PA an und fragst, ob dein VG deine auszuübenden Tätigkeiten ändern darf? Und programmierst munter an irgendwas weiter, oder wartest bis dir dein Vorgesetzter Aufgaben zuweist, die sich mit deinen auszuübenden Tätigkeiten decken.

hermans:

--- Zitat von: Hilpi26 am 01.05.2021 15:16 ---Meine -sehr detaillierte- Tätigkeitsdarstellung (IT-Bereich) entspricht schätzungsweise zu 5% der Realität [...]
--- End quote ---
Tätigkeitsbeschreibungen im ÖD haben den Zweck eine bestimmte Eingruppierung vollumfänglich zu rechtfertigen, z.B. gegenüber irgendeinem Zuwendungsgeber aufgrund inhaltlicher Erfordernisse und auch hinsichtlich der Person die die Stelle bekleiden soll, z.B. Bildungsabschluss etc. und nicht zuletzt auch innerbetrieblich gegenüber Betriebsrat etc.. Sie sind daher i.d.R. so breit und schwammig formuliert, dass sie einer wie auch immer gearteten (juristischen) Überprüfung hinreichend standhalten würden - solange ein promovierter Quantenphysiker nicht als Milchbauer eingesetzt wird. Der AG hat ohnehin meist gar kein Interesse an einer Überprüfung. So ist es auch hier: Es ist der AN, der an Richtigkeit/Sinn der Tätigkeitsdarstellung zweifelt. Bist du mit deinem Gehalt nicht zufrieden? Oder gefällt dir deine tatsächliche Tätigkeit nicht? Oder hast du Bedenken was Verantwortlichkeiten betrifft? Zeitaufschreibungen? Ehrlich gesagt räume ich dir nur geringe Erfolgsaussichten ein, durch Angreifen der Tätigkeitsbeschreibung eine Verbesserung hinsichtlich letztgenannter Aspekte zu erreichen. Viel effektiver wäre ein Stellenwechsel.


--- Zitat ---Inwieweit ist eine solche Tätigkeitsdarstellung im ÖD eigentlich verbindlich (lt. Vordruck nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags) oder hat Jemand Gedanken was man hier unternehmen kann. Danke vorab & ein schönes Wochenende.
--- End quote ---
Allein der Begriff "verbindlich" lässt mich grinsen... ich kenne keinen Fall wo eine Tätigkeitsbeschreibung Bestandteil des Arbeitsvertrags war. Im Arbeitsvertrag steht die Entgeltgruppe und 1-2 Sätze, die die Stellenbezeichnung "XXXXXXXXXXXX (m/w/d)" allenfalls einfassen. Insofern sind die Arbeitsverträge inhaltsbefreiter als die (öffentlichen) Stellenausschreibungen für eben diese Stellen. ::)


--- Zitat von: Spid am 01.05.2021 16:20 ---Du tust nicht das, was der AG vorgegeben hast und hast Dich mit subalternem Führungspersonal des AG zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen. Dieses Verhalten kann der AG abmahnen und bei Fortsetzung der Unbotmäßigkeit das Arbeitsverhältnis kündigen - und zwar bei allen Verschwörern.
--- End quote ---
Selten so einen gestelzten realitätsfremden Blödsinn gelesen. Kommt das aus der Psychatrie oder ist das Satire?

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