Hallo.
Ich soll die Leitung einer IT-Gruppe (2xE13, 1x E9) übernehmen. Disziplinarischer Vorgesetzter Aller ist unser Dekan. Ich bin zur Zeit in E10 eingruppiert.
Meine Frage zielt auf die E13 Fallgruppe 2
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und
denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12"
Reicht zu Erfüllung der Fallgruppe ein fachliches Weisungsrecht?
Oder kurz was muss an Voraussetzungen hierfür erfüllt werden?
Vielleicht kann mich hierzu jemand etwas erhellen :-)
LG