Autor Thema: Rückzieher nach Umsetzung nach Bewerbung- Erprobungszeit  (Read 4308 times)

Spid

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Was ist denn daran verwirrend? Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist vom Direktionsrecht des AG gedeckt, er kann sie einseitig verfügen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist hingegen eine Vertragsänderung und bedarf mithin der Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien.

catty80

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Mit verwirrend meine ich für meine Situation , dass ich nicht verstehe warum ich mit der Stelle die ich wollte so plötzliche Bedenken habe . War bisher nie der Fall und ist für mich neu . Das Procedere habe ich jetzt verstanden :)

Eukalyptus

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Deine neue Tätigkeit ist zwar auf Probe, ich könnte mir aber auch aufgrund diener Schilderung vorstellen, dass man damit die Erwartung verbindet dass du bleibst (und die Herausforderungen der Position als normal ansieht).

Du hast ja bereits nachvollziehbar geschildert, welche Probleme du hast. Insofern bin ich zuversichtlich dass auch dein Arbeitgeber nachdem du ihm diese Schilderung (oder die Kernpunkte daraus) in geeigneter Weise vielleicht zur Halbzeit vorträgst, im besten Fall für Abhilfe sorgt, im wahrscheinlichen Fall zumindest deine Motive schluckt, so dass du nicht "verbrannt" bist.

Egal wie der Arbeitgeber reagiert, denk daran dass es offenbar hier auch deutliche strukturelle Problem (oder "Herausforderungen" ;-) ) gibt, die tatsächlich nicht dein Problem sind, und die du auch nur in begrenztem Maß zu deinem Problem machen kannst.


catty80

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Dankeschön :)