Autor Thema: Anspruch auf Stufe 2?  (Read 1791 times)

Sammy3008

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Anspruch auf Stufe 2?
« am: 03.05.2021 09:29 »
Hey zusammen  :)

zwei Monate nach meiner Übernahme habe ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen bekommen. Eingruppiert bin ich seit Arbeitseintritt in EG 5 Stufe 1 und erhalte nun eine Zulage nach EG 6 Stufe 1. Ich habe dazu folgende Frage:

Bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bemisst sich die Zulage ja nach § 14 Abs. 3 S. 1 TVöD nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 S. 1 TVöD ergeben hätte. Demzufolge kommt man bei einer Höhergruppierung i.d.R in die Stufe, welche man in der niedrigeren EG erreicht hat, mindestens Stufe 2. Habe ich damit nun auch für den Zeitraum der vorübergehenden Tätigkeit einen Anspruch auf EG 6 Stufe 2, sodass ich für den letzten Monat noch eine Nachzahlung erhalten müsste?

Lieben Gruß

 

Spid

  • Gast
Antw:Anspruch auf Stufe 2?
« Antwort #1 am: 03.05.2021 10:21 »
Ja

Sammy3008

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Anspruch auf Stufe 2?
« Antwort #2 am: 03.05.2021 10:56 »
Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie verhält es sich denn mit der Stufe 2 nach "Rückkehr" in die ursprüngliche EG? Behalte ich dann dennoch die höhere Stufe bei, die Dauer der Übertragung beträgt voraussichtlich nur 8 Monate.

Spid

  • Gast
Antw:Anspruch auf Stufe 2?
« Antwort #3 am: 03.05.2021 10:57 »
Die Stufe in der eigentlichen Entgeltgruppe wird nicht berührt.