Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber

<< < (7/13) > >>

Texter:

--- Zitat von: WasDennNun am 06.05.2021 09:51 ---
--- Zitat von: Texter am 06.05.2021 09:48 ---Der AN teilt doch selbst mit, dass er die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.

--- End quote ---
Ob der AN es nicht mehr kann,  kann der AN nicht feststellen, dafür gibt es Ärzte.

--- End quote ---

Ich kann doch als AN ohne einen Arzt feststellen, ob ich einen Vertrag noch erfüllen kann.



--- Zitat von: WasDennNun am 06.05.2021 09:51 ---


Und klar, kann der AG dieses in der Kündigung reinschreiben:
Hiermit kündige wir fristgerecht, da der XXX uns mitgeteilt hat, dass er nicht mehr arbeiten kann.

--- End quote ---

Klar kann er das. Muss er aber nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Texter am 06.05.2021 10:13 ---Ich kann doch als AN ohne einen Arzt feststellen, ob ich einen Vertrag noch erfüllen kann.

--- End quote ---
Stimmt.
Aber das ist kein rechtssicherer Kündigungsgrund für den AG.
Dafür ist ja die Möglichkeit gegeben, dass der AN kündigt.
Aber hast ja Recht:
Der Ag kann jederzeit jeden An ohne Angaben von Gründen kündigen.
hat halt ein paar Wochen Rechtsunsicherheit, ob das klappt, aber dann wird die Kündigung ja rechtswirksam.

Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 06.05.2021 09:49 ---Ok, bis zum Ablauf der Klagefrist ist sie rechtsunwirksam und wird durch nicht Klagen rechtswirksam.
Klick.
Und der AN ist nicht verpflichtet die bis dahin rechtsunwirksame Kündigung anzufechten.
Und das Amt kann daraus auch nicht ableiteten, dass es einen selbstverschuldete Kündigung ist.
Weil wenn man die ungerechtfertigte Kündigung hingenommen hat?
Bzw. kann den AN nicht Sanktionieren, weil er sich nicht gegen eine offensichtlich rechtunwirksame Kündigung fristgerecht gewehrt hat?

--- End quote ---

Eine Sperre liegt sicherlich im Rahmen des Möglichen - aber tangiert den AG in keinster Weise.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 06.05.2021 10:27 ---Eine Sperre liegt sicherlich im Rahmen des Möglichen - aber tangiert den AG in keinster Weise.

--- End quote ---
und was ist mit der Situation, dass vom AG (bzw. dessen Personal) bewusst ein falscher Kündigungsgrund angegeben wird, bzw. das er nur kündigt, weil An es will, damit der AN ALG beziehen kann?

Spid:
Was soll damit sein? Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist eine privatrechtliche Angelegenheit der Parteien. Eine Rechtspflicht, so zu kündigen, daß der öffentlichen Hand möglichst wenig Kosten entstehen, besteht nicht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version