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Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber

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BStromberg:
Bei manchen Leuten fehlen mir echt die Worte:
Rosinenpickerei im Quadrat!

Nicht arbeiten "wollen", aber den AG anfragen, eine mit Rosen gestreute Brücke über ALG I in Richtung Rente zu bauen.
 

BAT:
Spricht für mich weiterhin dafür, das große Teile des öD gar nicht am System der Arbeitslosenversicherung teilnehmen sollten. ;)

WasDennNun:
Im Kern sicherlich sinnig, bleibt nur die Frage welche Teile vom öD du in die Arbeitslosenversicherung nehmen willst und welche nicht.

So sind ja z.B. ITler sicherlich nicht stark von Arbeitslosigkeit geplagt, aber oft vom Outsourcing bedroht.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.05.2021 10:18 ---Im Kern sicherlich sinnig, bleibt nur die Frage welche Teile vom öD du in die Arbeitslosenversicherung nehmen willst und welche nicht.

So sind ja z.B. ITler sicherlich nicht stark von Arbeitslosigkeit geplagt, aber oft vom Outsourcing bedroht.

--- End quote ---

Hier geht's mir ja nicht um ein Wunschkonzert, sondern um Verfassungsmäßigkeit. Darf eine Gruppe in einem Zwangsversicherungssystem sein, welches von dieser Gruppe qua beruflichem Bereich gar nicht in Anspruch genommen wird?

Es würde mich einfach mal interessieren, wieviel Prozent des traditionellen öD überhaupt Leisten der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.

Im Alltag ist mir das in 30 Jahren nicht einmal zu Ohren gekommen, bei über 1000 Mitarbeitern.

Spid:
Die AG des öD unterscheiden sich doch ausschließlich durch ihre Rechtsform von privatwirtschaftlichen AG - und die hat auf die Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinerlei Einfluß.

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