Autor Thema: Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber  (Read 10952 times)

Wdd3

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Antw:Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #60 am: 07.05.2021 07:15 »
Bei einer abgesprochenen betriebsbedingten Kündigung, wie im Sachverhalt geschildert, würde also nichts vorgetäuscht.

Spid

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Antw:Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #61 am: 07.05.2021 07:17 »
Wo wäre im Sachverhalt eine betriebsbedingte Kündigung geschildert?

Wdd3

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Antw:Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #62 am: 07.05.2021 07:29 »
in Antwort 21

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #63 am: 07.05.2021 07:36 »
Also nicht im Sachverhalt, sondern auch da bereits in der Phantasie eines Nutzers.

Schmitti

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Antw:Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #64 am: 07.05.2021 08:59 »
Sie ist 1959 geboren, möchte noch ALG beziehen, bevor sie in Rente gehe. Sie schaffe ihre Arbeit nicht mehr, aus verschiedenen Gründen (gesundheitlich, schwerbehinderte Kinder zur erziehen..)
Natürlich ist ein Auflösungsvertrag die bessere Alternative. Aber wenn ihr als AG hier schon überhaupt im Ansatz darüber nachdenkt, einer solchen "Kündigungsbitte" nachzukommen, dann würde ich einen Schritt weiter denken. Wenn man der Dame unbedingt helfen möchte, müsste das keine Kündigung geben, sondern eher mal einen Hinweis auf weitere Beratungsangebote. Denn wenn sie heute, in dem Alter, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten "kann", aber noch schwerbehinderte Kinder zu erziehen hat (oder eher zu betreuen? die dürften dann auch schon älter sein?), wie funktioniert denn das, und wie lange noch?
Wenn, und die Vermutung habe ich, die finanzielle Situation der Dame einem früheren Renteneintritt auch deshalb widerspricht, weil sie schwerbehinderte Kinder pflegt und das nunmal Kosten verursacht, dann wäre mir die Gefahr, dass sie mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung zumindest versuchen würde, noch etwas mehr rauszuholen, schon im Hinterkopf.
Der übergangslose Bezug ALG bis zur Rente ist für diese ganze Konstellation überhaupt keine passende Lösung.