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Corona Selbsttest vom AG zur freiwilligen Nutzung angeboten

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Wynchester:
Moin moin bei uns werden seit heute die Corona Selbsttest angeboten, diese Tests kann man mit nach Haus nehmen und sich zu Hause testen. Nun steht in der Information drin:

"Der Test soll zuhause vor Dienstbeginn durchgeführt werden. Die Durchführung dauert etwa 5 Minuten und ist keine Arbeitszeit"

Habe von vielen anderen gehört das dort der Test ausdrücklich als Arbeitszeit gilt, ist dies dort nur Wohlwollen der Arbeitgeber oder gibt es eine Rechtsmeinung dazu ?

Spid:
Ich sehe nicht, daß das eine Rüstzeit o.ä. wäre. Das BMAS führt auf seiner Internetpräsenz selbst aus, daß die Testung idealerweise vor dem Weg zur Arbeit vorgenommen werden solle.

JahrhundertwerkTVÖD:
Manch einem scheinen die 5 Minuten ja sehr wichtig zu sein. Ich kenne es mit 15 Minuten, aber egal.

Geht es bei dem Test nicht primär darum, sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen?
D.h. Morgens vor Arbeitsbeginn den Test machen: wenn negativ dann ab zur Arbeit, wenn positiv Gesundheitsamt/PCR/Quarantäne.

Es ist ja auch echt ein riesiges Problem, Morgens den Test zu machen (effektiv 2 bis 3 Minuten) und in der Zwischenzeit bis das Ergebnis vorliegt (15 Minuten) kann man ja seine üblichen morgendlichen Abläufe durchführen.

superbraz:
ich muss morgens immer Zähne putzen, damit ich auf Arbeit nicht aus dem Mund rieche - habe ich einen Anspruch darauf, dass mir mein AG die 3min gutschreibt? wie lange kann ich die Zeit rückwirkend einfordern?  ;D

Carnie:
Ich find es auch albern wegen vermutlich nichtmal 5 min so einen Aufriss zu machen. Wenn der Arbeitgeber die dann wiederholt wegen zu langem quatschen beim Kaffee holen ist der Aufschrei gross.  Wobei ich persönlich den Selbsttest als reinen Fremdschutz sehe. Wenn er negativ ist bleibt alles wie gehabt, bei positivem Ergebnis hab ich es bereits. Schützt mich also direkt kein bischen.

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