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Corona Selbsttest vom AG zur freiwilligen Nutzung angeboten

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WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 10.05.2021 09:05 ---Ich würde behaupten, das Monitoring fehlt fast vollständig.

Aber wofür auch, wenn anschließend nicht nach wissenschaftlichen Maßstäben gehandelt wird? ;)

--- End quote ---
Na ganz klar, damit wird man weniger verfassungsrechtlich angreifbar.  8)

BAT:

--- Zitat von: Keeper83 am 10.05.2021 09:13 ---
Im April/Mai 20 standen Flächendeckend Corona-Selbsttests (Schnelltests) zur Verfügung?

--- End quote ---

Bei allen Dingen, die für die Bekämpfung der Pandemie wichtig sind, muss man die politische Absicht zeigen (und meiner Meinung nach auch umsetzen), alles was zu tun ist, auch baldigst umzusetzen. Wer jedoch herumlaviert, der bringt die Industrie nicht zur Produktion, sei es bei Tests, bei Lüftern, Masken, Impfstoff, etc.

Wir versuchen immer noch nachzudenken, wo handeln wichtig ist.

Die Hunde konnten von Anfang an Coroan besser erschnüffeln als jeder Test, von daher stand auch von Beginn der Krise an eine Testmöglichkeit z. B. für große Ansammlungsplätze zur Verfügung. (jaja, nach Schulung)

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 10.05.2021 09:20 ---Na ganz klar, damit wird man weniger verfassungsrechtlich angreifbar.  8)

--- End quote ---

Kollege bekommt keine Impfung, weil Frauen den Impfstoff nicht vertragen. Für ihn kein Problem. Wir versinken im Klein-Klein :D

Knorke:
Unser Arbeitgeber (Bund) bietet uns einen Schnelltest an. Man könnte sich auch jeden Tag testen lassen, wenn man wollte.
Wir machen den während der Arbeitszeit und das Ergebnis wird vom Empfangspersonal begutachtet und daraufhin wird ein Zettel mit dem Ergebnis und Unterschrift mit Stempel ausgehändigt.
Mit diesem könnte man dann z. B. einkaufen gehen.
Außerdem notiert sich der Empfang den Mitarbeiter und leitet diese Liste an den Corna-Schutz-Bevollmächtigten weiter.
Personen die Kontakt mit Fremdfirmen haben sind verpflichtet sich zweimal pro Woche zu testen.
Bei einem positiven Ergebnis muss man das Haus verlassen und die Personalabteilung und das Gesundheitsamt informieren.
Viele Leute sind im Homeoffice doch es gibt auch einen Notbetrieb hier.

Spid:
Schnelltests dürfen doch nur von geschultem Personal vorgenommen werden. Eine anlaßlose Testpflicht kommt nur dann infrage, wenn sie durch Gesetz oder Verordnung vorgegeben ist.

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