Autor Thema: Corona Selbsttest vom AG zur freiwilligen Nutzung angeboten  (Read 12781 times)

Hr. Gesheimer

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Unabhängig von irgendwelchen Regelungen würde ich dann, wenn überhaupt immer vor der Arbeit machen.

Und wenn jemand der Meinung ist, dass er damit seinem AG Zeit "schenkt", so mache er doch einfach beide Tests direkt nacheinander, dann hat er fast 50% der verschenkten Zeit wieder drinne. Einfach mal ein büschen quer denken!

BAT

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Und wenn jemand der Meinung ist, dass er damit seinem AG Zeit "schenkt", so mache er doch einfach beide Tests direkt nacheinander, dann hat er fast 50% der verschenkten Zeit wieder drinne. Einfach mal ein büschen quer denken!

 ???

Fugazi

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Wir müssen uns 2x Woche selbst testen, somit existiert eine Testpflicht, zumindest von meinem Arbeitgeber aus. Es könnten Bürger ins Haus kommen, obwohl das ja für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Im Falle eines pos. Testergebnisses muss die FFP2 aufgezogen und das Haus sofort verlassen werden, nachdem ich natürlich mit med. Maske vorher noch mit den Kollegen gesprochen oder wir ohne Maske eine geraucht haben. Die Logik an dem ganzen Treiben ist einfach nur unbestechlich.

Den Test mache ich allein in meinem Büro und fülle nach Abschluss einen Zettel aus, auf dem ich unterschreibe, ob ich positiv oder neg. bin. Ob ich den Test jetzt einstecke und bei Ebay verkaufe oder wegwerfe und den Zettel mit negativen Ergebnis trotzdem ausfülle, kann weder nachgeprüft werden noch scheint das irgendjemand zu interessieren. Natürlich mache ich das alles nicht und teste mich.

Jedoch stehen, nach meiner Meinung, die Kosten für die Anschaffung der ganzen Schnelltests, den Müll der dadurch produziert wird, in keinem Verhältnis zum Nutzen, sieht man von den Firmen in China ab, die sich eine steuerfinanzierte goldene Nase dran verdienen.

Spid

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Mit welcher Regelungsmacht sollte ein AG eine solche pauschale Pflicht auferlegen können?

Fugazi

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Mit welcher Regelungsmacht sollte ein AG eine solche pauschale Pflicht auferlegen können?

Man stellt hier auf die Corona-VO des Landes ab, bei der sich Beschäftigte mit direkten Kundenkontakt 2x pro Woche testen lassen müssen. Einen direkten Kundenkontakt habe ich jedoch nicht, nur einen möglichen, aber sehr unwahrscheinlichen.

Spid

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Also keine Testpflicht vom AG aus, sondern eine vom Land verordnete. Wenn der AG diese falsch anwendet, kann man dafür ein ArbG bemühen.

WasDennNun

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Jedoch stehen, nach meiner Meinung, die Kosten für die Anschaffung der ganzen Schnelltests, den Müll der dadurch produziert wird, in keinem Verhältnis zum Nutzen, sieht man von den Firmen in China ab, die sich eine steuerfinanzierte goldene Nase dran verdienen.
Du siehst also keinen Sinn darin, dass jemand, bevor er zur Arbeit und dort Kontakt mit Kollegen hat sich testet?
Und du sieht auch keinen Sinn darin, dass dem AG es durch eine Verordnung aufgedrückt wird, dass dies dem AN ermöglicht wird?

Es gibt Arbeitgeber, die machen dies mit Ihren Mitarbeitern täglich, weil es ihnen zuteuer kommt, wenn die gesamte Produktion 14 Tage in Q kommt.
Ich denke diese kosten stehen bei diesen AGs durchaus in einem vernünftige Verhältnis.

Bei den meisten Kommunalen Verwaltungen kann man das natürlich wirklich sein lassen, da ist es in der Tat wurscht, ob die mal 14 Tage in Q sind und es ist rausgeschmissenes Geld.

Fugazi

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Hab ich nicht geschrieben, dass wir uns während der Arbeitszeit und nicht vor der Arbeitszeit testen müssen?

BAT

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Natürlich ist das unsinnig, aber nicht wegen dem Testen an sich, sondern dem Zeitpunkt. Sowas hätte man von April/Mai 20 bis März/April 21 machen können bzw. müssen.

WasDennNun

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Hab ich nicht geschrieben, dass wir uns während der Arbeitszeit und nicht vor der Arbeitszeit testen müssen?
Nein, hast du nicht.

Das ist natürlich unsinnig.

@BAT:
Absolut richtig, dass es da wesentlicher sinniger gewesen wäre.
Aber deswegen ist es in Gebieten mit größerem I doch durchaus immer noch sinnig, wo es zu Kontakten (auch zwischen ANs) kommt.
Jede früh weggefangene Schleuder ist doch was gutes.
Das die dann nach hause zur Familie gejagt wird, damit die dort möglichst viele im privatem Haushalt anstecken, hat natürlich auch System, denn so kann man ja weiterhin daran glauben, dass die Hauptansteckung im privatem Haushalt stattfindet.

BAT

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Na, wohl wir mal nicht verschwörerisch werden.  ;)

Die Testpflicht wäre natürlich wirklich hartes Brot gewesen und daher wollte sie auch keiner.

Außer man hat sehr viele Hunde. Aber da wurde auch nie richtig was gemacht.

WasDennNun

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Na, wohl wir mal nicht verschwörerisch werden.  ;)
Nö, gehe nur vom üblichen Versagen der Gehirne aus.

Alleine die Tatsache, dass bei der Statistik nicht zwischen
privater Haushalt Mitbewohner,
privater Haushalt Besucher,
privater Haushalt unbekannt

unterschieden wird, zeigt ja klar, dass kein echtes Interesse an der Ermittlung der Ansteckungswege existiert.

Wer verschwörerisch daher kommen will könnte denken, dass daran kein Interesse besteht, da man dann man sich ja der Freiheit der Entscheidungen berauben würde .

BAT

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Ich würde behaupten, das Monitoring fehlt fast vollständig.

Aber wofür auch, wenn anschließend nicht nach wissenschaftlichen Maßstäben gehandelt wird? ;)

Keeper83

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Natürlich ist das unsinnig, aber nicht wegen dem Testen an sich, sondern dem Zeitpunkt. Sowas hätte man von April/Mai 20 bis März/April 21 machen können bzw. müssen.

Im April/Mai 20 standen Flächendeckend Corona-Selbsttests (Schnelltests) zur Verfügung?   

was_guckst_du

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...habe gerade meinen Test im Büro gemacht...negativ!...

...kann also hier mitdiskutieren ohne andere zu gefährden... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen