Autor Thema: [Allg] Bewerbung  (Read 6732 times)

Marianne

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[Allg] Bewerbung
« am: 04.05.2021 09:51 »
Kann ein niedriger besoldeten Beamte- einen höheren besoldeten Beamten- eine Stelle nach ein Vorstellungsgespräch gegeben werden?
« Last Edit: 05.05.2021 02:51 von Admin2 »

Lars73

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« Antwort #1 am: 04.05.2021 09:53 »
Leider ist mir nicht klar was die frage ist.

was_guckst_du

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« Antwort #2 am: 04.05.2021 10:08 »
...die Fragestellung ist wirklich etwas verdreht... :D

...kommt auf die Wertigkeit der jeweiligen Beurteilungen an...bei gleichen Beurteilungsnoten dürfte es noch nicht einmal zum Vorstellungsgespräch kommen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Marianne

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« Antwort #3 am: 04.05.2021 10:23 »
Z.B., Stelle ist ausgeschrieben mit A11, ist gibt Bewerber mit A9, A10 und A 11. Nach Vorstellungsgespräch entscheidef der AG, dass die Stelle mit dem Bewerber der A9 besetzt wird. Ist das möglich?

was_guckst_du

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« Antwort #4 am: 04.05.2021 10:26 »
...möglich ist das und wird so enden, wenn sich keiner wehrt...

....aber rechtlich nicht haltbar, wenn A10 u. A11 gleiche oder bessere Beurteilungsnoten haben...dann wäre es ein klarer Fall für eine Konkurrentenklage...
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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« Antwort #5 am: 04.05.2021 10:28 »
Bei uns wäre es nicht möglich, das der A11 sich auf eine A11 Stelle bewirbt.
Und der A9er müsste in der Beurteilung entsprechend besser sein als der A10er.
Und bei uns entscheidet dies nicht der AG, sondern es wird rein nach Beurteilungs-Papierform ausgewählt.

was_guckst_du

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« Antwort #6 am: 04.05.2021 10:31 »
Bei uns wäre es nicht möglich, das der A11 sich auf eine A11 Stelle bewirbt.
....das geht auch nur, wenn dies in der Stellenausschreibung festgelegt wird (also Stelle nur für Beförderungsanwärter)...ansonsten wäre es ein Verst0ß gegen Art. 33 GG
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Lars73

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« Antwort #7 am: 04.05.2021 10:32 »
Es kommt auf die Ausschreibung bzw. die Anforderungen für die Stelle an. Daneben greift sehr stark die Beurteilung durch. Die Besetzung der Stelle mit A9 wäre vermutlich mit einer erheblichen Aussicht durch Konkurrentenklage anzugreifen. Nicht ganz so einfach ist es dann für den Kläger die Stelle auch tatsächlich zu bekommen. Es sei denn die Aktenlage ist klar, dass er der auszuwählende Bewerber ist.

was_guckst_du

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« Antwort #8 am: 04.05.2021 10:37 »
Daneben greift sehr stark die Beurteilung durch.
...das ist untertrieben...die Beurteilung ist bei Beamten erstmal das einzige Kriterium...erst wenn hier eine Vergleichbarkeit vorliegt, können andere Kriterien angewandt werden, wie z.B Vorstellungsgespräch...das gilt für 99 Prozent aller Beamtenstellen...lediglich bei wirklich speziellen Stellen (z.B auf einer Stelle ist englisch und französich in Wort und Schrift unabdingbar), zählt dies natürlich auch als Voraussetzung
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