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[Allg] Bewerbung

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WasDennNun:
Bei uns wäre es nicht möglich, das der A11 sich auf eine A11 Stelle bewirbt.
Und der A9er müsste in der Beurteilung entsprechend besser sein als der A10er.
Und bei uns entscheidet dies nicht der AG, sondern es wird rein nach Beurteilungs-Papierform ausgewählt.

was_guckst_du:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.05.2021 10:28 ---Bei uns wäre es nicht möglich, das der A11 sich auf eine A11 Stelle bewirbt.

--- End quote ---
....das geht auch nur, wenn dies in der Stellenausschreibung festgelegt wird (also Stelle nur für Beförderungsanwärter)...ansonsten wäre es ein Verst0ß gegen Art. 33 GG

Lars73:
Es kommt auf die Ausschreibung bzw. die Anforderungen für die Stelle an. Daneben greift sehr stark die Beurteilung durch. Die Besetzung der Stelle mit A9 wäre vermutlich mit einer erheblichen Aussicht durch Konkurrentenklage anzugreifen. Nicht ganz so einfach ist es dann für den Kläger die Stelle auch tatsächlich zu bekommen. Es sei denn die Aktenlage ist klar, dass er der auszuwählende Bewerber ist.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Lars73 am 04.05.2021 10:32 ---Daneben greift sehr stark die Beurteilung durch.

--- End quote ---
...das ist untertrieben...die Beurteilung ist bei Beamten erstmal das einzige Kriterium...erst wenn hier eine Vergleichbarkeit vorliegt, können andere Kriterien angewandt werden, wie z.B Vorstellungsgespräch...das gilt für 99 Prozent aller Beamtenstellen...lediglich bei wirklich speziellen Stellen (z.B auf einer Stelle ist englisch und französich in Wort und Schrift unabdingbar), zählt dies natürlich auch als Voraussetzung

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