Hallo, Danke für den Beitrag. "Abmahnungswürdig" ist wem Gegenüber gemeint? Demjenigen -also dem AG- der 95% Tätigkeiten vergibt, die bereits Andere erledigen, oder Demjenigen gegenüber der sich sagt, ich erledige doch nicht nur die unliebsame Restarbeit, die liegenbleibt? Bevor ich in den ÖD gewechselt bin wahr ich mal der Ansicht, man hat Anspruch auf die Tätigkeit die man zuvor Miteinander vereinbart hat. In der Realität dort angelangt, braucht es dann ja scheinbar nur drei - vier Leute in der (Beamten) Hierarchie die zusammenhalten um einen "subaltern" Angestellten, regelrecht kaltzustellen und es stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Tätigkeitsdarstellung (die zugegeben Orientierung für die Eingruppierung ist). Wie verabredet man denn im ÖD seriös Tätigkeiten Miteinander, wenn der GVPL dazu faktisch nichtssagend ist? Danke vorab?