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[Allg] Versorgungsausgleich Neuberechnung nach Anhebung des Pensionsalters

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Zauberberg:
Im Jahr 2006 wurde ich geschieden und es erfolgte die Berechnung des Versorgungsausgleiches. Damals war die Basis noch das Pensionsalter von 65 Jahren, welches nunmehr auf 67 Jahre angehoben wurde. Wie verhält es sich mit dem Versorgungsausgleich, erfolgt eine Neuberechnung ? Muß diese beantragt werden  ?

mecki111:
Eine Neuberechnung durch das Familiengericht erfolgt immer nur auf Antrag eines Beteiligten. Bevor man aber so einen Antrag stellt, sollte man sich die möglichen Veränderungen überlegen und ausrechnen, zumal seit dem 01.09.2009 das Versorgungsausgleichsgesetz gilt, das für Änderungen herangezogen wird.

was_guckst_du:
..welchen Einfluß sollte das geänderte Pensionsalter auf den Versorgungsausgleich habe?...es werden doch nur die Ehejahre abgerechnet und die endeten doch spätestens 2006...

RARB:

--- Zitat von: was_guckst_du am 04.05.2021 14:28 ---..welchen Einfluß sollte das geänderte Pensionsalter auf den Versorgungsausgleich habe?...es werden doch nur die Ehejahre abgerechnet und die endeten doch spätestens 2006...

--- End quote ---

... in der Ehezeit erworbene Anwartschaften ... Wenn sich die mögliche Höhe ändert, da in der gleichen Zeit weniger erworben werden kann. Bin aber nicht auf aktuellem Stand, wie das derzeit gehandhabt wird, würde mich aber auch interessieren, rein akademisch.

Zauberberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 04.05.2021 14:28 ---..welchen Einfluß sollte das geänderte Pensionsalter auf den Versorgungsausgleich habe?...es werden doch nur die Ehejahre abgerechnet und die endeten doch spätestens 2006...

--- End quote ---

Mir geht es nach Einlesen dann wohl konkret um § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG ..." Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind zu berücksichtigen."

D.h. die Jahre bis zur Ereichung des Pensionsalters wurden um 2 Jahre erhöht. In meinem Fall würde der Teiler (Gesamtzeit) um 2 erhöht ( Ehejahre x Ruhegehalt / Gesamtzeit = Auszugleichende Versorgung) und damit die auszugleichende Versorgung geringer ! Richtig ?

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