Also in NRW hast du Anspruch auf Versorgungsauskunft ab 55 Jahren. Da ist auch genau die Erhöhung des berechneten Versorgungsabschlages durch die Besoldungserhöhungen berechnet. Das ist auch nicht die Welt, bei den geringen Erhöhungen. Statt 400 stehe ich nach 18 Jahren bei 528. Gemessen an der Veränderung der Besoldung (ich war zum Zeitpunkt der Scheidung schon in A13) sind das Peanuts. Aber Beförderungen oder spätere Dienstaltersstufen werden eh nicht berücksichtigt.
Aber was sollte sich ändern? Der Ausgleich wurde auf Basis von 65 Jahren berechnet. Mit 67 Jahren hast du ja keinen geringeren Pensionsanspruch als mit 65, eher vielleicht höher, wenn du die Höchstversorgung mit 65 noch nicht erreicht hättest. Also dein Vorteil, denn es wird ja nicht neuberechnet.
Interessant wäre es, wenn du z.B. aus gesundheitlichen Gründen vorher ausscheidest und den seinerzeit angenommen Beitrag nicht erreichst. Dann könntest du vor der Pensionierung einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Meines Wissens muss die zu erwartende Pension aber um 10% niedriger sein als angenommen.
Gehst du freiwillig vorher und nimmst Abzüge freiwillig in Kauf, erfolgt keine Neuberechnung, denn das ist dann dein Privatvergnügen.
Fazit: Bei der von die beschriebenen Konstellation ändert sich gar nichts. Außer, das je früher du gehst, dir die Kohle abgezogen wird, deine EX aber nix davon hat. Denn die kriegt erst den Betrag, wenn sie selbst rentenberechtigt ist. Es freut sich daher nur dein Dienstherr in der Zwischenzeit. Er zieht ab und zahlt an keinen aus.
Sollte deine EX Leistungen beziehen, verstirbt aber innerhalb von 36 Monaten des Leistungsbezuges wird auf Antrag der Versorgungsausgleich aufgehoben. Das gönnen wir aber doch nicht unserer EX, ich zumindest nicht.
Einen Teil der Lücke habe ich einfach zugeriestert und so werde ich auch kaum auf etwas verzichten müssen.